Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des “Übereinkommens des Europarates gegen Menschenhandel” verabschiedet und den Entwurf eines “Bundesgesetzes über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG)” unterbreitet. Ziel ist, gefährdete Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren nötigenfalls auch ausserhalb des Verfahrens schützen zu können.
Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Es sieht unter anderem Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe sowie Ausländerrecht vor. Da die Schweiz diese Standards bereits weitgehend erfüllt, besteht lediglich beim ausserprozessualen Zeugenschutz noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Zur Ratifizierung des Abkommens soll daher eine zentrale Zeugenschutzstelle beim Bund eingerichtet und die Möglichkeit zur Durchführung von Zeugenschutzprogrammen etabliert werden. Mit diesen ausserprozessualen Zeugenschutzmassnahmen sollen gefährdete Zeuginnen und Zeugen ausserhalb eigentlicher Verfahrenshandlungen geschützt werden können, wenn nötig auch nach Abschluss eines Strafverfahrens. Das gilt nicht nur für Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel, sondern für alle Personen, die aufgrund ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind und ohne deren Angaben die Strafverfolgung unverhältnismässig erschwert wäre.