Das BGer schützt ein Urteil des CAS und weist die Beschwerde des Fussballvereins Fenerbahçe Istanbul gegen den Fussballspieler Stephen Appiah und die FIFA ab. Der Fussballverein hatte u.a. Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Vertragsauflösung verlangt; das CAS hatte das Begehren abgewiesen.