6B_854/2010: Stationäre Massnahme und bedingte Entlassung

In einem zur Pub­lika­tion in der Amtlichen Samm­lung bes­timmten Urteil vom 5. Mai 2011 (6B_854/2010) find­en sich Erwä­gun­gen zur Behand­lung von psy­chis­chen Störung im Rah­men ein­er sta­tionären Mass­nahme gemäss Art. 59 StGB und zur Ver­weigerung der bed­ingten Ent­las­sung nach Art. 62 StGB.

Siehe auch den Kurzbeitrag von strafprozess.ch zu dem franzö­sis­chsprachi­gen Entscheid.