StGB/StPO: Berufsgeheimnis auf Patentanwälte ausgedehnt

Kon­rad Jek­er weist in seinem Blog strafprozess.ch auf fol­gende Geset­zesän­derung hin:

Am 1. Juli 2011 ist eine Änderung des StGB und der StPO in Kraft getreten. In die Kat­a­loge der Beruf­s­ge­heimnisse (Art. 321 StGB und Art. 171 StPO) sind mit dem Paten­tan­walts­ge­setz PAG neu auch diejeni­gen der Paten­tan­wälte aufgenom­men worden.