Gestern hat der Bundesrat die Revision der beiden Ausführungsverordnungen zum Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten beschlossen. Das sog. „Schoggigesetz“ regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten und gleicht die in der Schweiz höheren Rohstoffpreise für die Nahrungsmittelindustrie aus.
Die Revisionen der Verordnung über Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten (Ausfuhrbeitragsverordnung) und der Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten umfassen Änderungen des Rohstoffpreisausgleichs bei Eiern, Pflanzenfett, Zucker und Milchgrundstoffen. Zudem werden die Fristen zur Einreichung der Abrechnungsgesuche angepasst und sollen die zur Verfügung stehenden Budgetmittel besser ausgeschöpft werden können. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar bzw. am 1. Februar 2012 in Kraft.
Zu den Einzelheiten der Revisionen siehe die Medienmitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD).