Mit Medienmitteilung vom 20. Dezember 2011 gab die Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt, dass sie eine Untersuchung gegen Swisscom, Orange und Sunrise eingestellt hat. Die Untersuchung gegen die drei Mobilfunkanbieter hatte ihren Ursprung bereits im Jahr 2002 und betraf die Gebühren für die sogenannte Terminierung von Sprachanrufen in Mobilfunknetzen. Verkürzt gesagt handelt es sich bei der Terminierung um die Dienstleistung, welche ein Netzanbieter erbringt, wenn er einen Anruf aus dem Netz eines anderen Anbieters mit einem Endkunden in seinem Netz verbindet.
Für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2005 hatte die WEKO das Verfahren bereits mit Verfügung vom 5. Februar 2007 abgeschlossen (cf. RPW 2007/2, S. 241 ff.). Die WEKO stellte damals mit Bezug auf Swisscom eine marktbeherrschende Stellung im Markt für in ein Mobilfunknetze eingehende Fernmeldedienste im Bereich Sprache fest. Aufgrund der Erzwingung unangemessener Gebühren für die Terminierung von Anrufen verfügte die WEKO eine Busse gegen Swisscom in der Höhe von rund CHF 333 Mio. Mit Bezug auf Orange und Sunrise stellte die WEKO die Untersuchung ein. Auf entsprechende Beschwerde von Swisscom hin hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings mit Urteil vom 24. Februar 2010 (B‑2050/2070) die Verfügung der WEKO mit Bezug auf das Erzwingen überhöhter Gebühren sowie die Sanktion aufgehoben. Mit Urteil vom 11. April 2011 (BGE 137 II 199) hat das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt.
Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2005 hatte die WEKO die Untersuchung weitergeführt, sieht nun aber angesichts des vorerwähnten Urteils des Bundesgerichtes die Voraussetzungen für die Weiterführung nicht mehr gegeben. Die WEKO betonte in ihrer Medienmitteilung allerdings, dass ihre Intervention nicht wirkungslos gewesen sei und verweist auf eine Senkung der Terminierungsgebühren auf weniger als 10 Rappen pro Minute (von ursprünglich 33.5 Rappen).