WEKO erlässt provisorische Massnahmen im Kreditkartenmarkt

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) erlässt vor­sor­gliche Mass­nah­men, mit welchen das heutige Sys­tem zur Fes­tle­gung der schweiz­erischen Inter­change Fees in verbessert­er Form weit­erge­führt wird. Die Anpas­sun­gen führen zu ein­er Senkung dieser Gebühren. (…)
Die vor­sor­glichen Mass­nah­men lösen ab dem 1. Feb­ru­ar 2010 die heute gel­tende Regelung ab, welche auf einen Entscheid der WEKO aus dem Jahr 2005 zurück­ge­ht. Sie (…) gel­ten bis zur defin­i­tiv­en Entschei­dung in der Unter­suchung (…). In der Unter­suchung geht es um die Zuläs­sigkeit der kollek­tiv­en Fes­tle­gung der Inter­change-Fees und gegebe­nen­falls der dafür mass­ge­blichen Kontrollmechanismen.”