Aus der Medienmitteilung:
“Die Wettbewerbskommission (WEKO) erlässt vorsorgliche Massnahmen, mit welchen das heutige System zur Festlegung der schweizerischen Interchange Fees in verbesserter Form weitergeführt wird. Die Anpassungen führen zu einer Senkung dieser Gebühren. (…)
Die vorsorglichen Massnahmen lösen ab dem 1. Februar 2010 die heute geltende Regelung ab, welche auf einen Entscheid der WEKO aus dem Jahr 2005 zurückgeht. Sie (…) gelten bis zur definitiven Entscheidung in der Untersuchung (…). In der Untersuchung geht es um die Zulässigkeit der kollektiven Festlegung der Interchange-Fees und gegebenenfalls der dafür massgeblichen Kontrollmechanismen.”