WEKO schliesst zweite Untersuchung zum Kreditkartenmarkt (KKDMIF II) ab, senkt Gebühren für Interchange Fees

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat in ihrer zweit­en Unter­suchung zum Kred­itkarten­markt eine ein­vernehm­liche Regelung zwis­chen ihrem Sekre­tari­at und den Ver­fahrensparteien genehmigt und das Ver­fahren damit abgeschlossen. Die Unter­suchung betraf die sog. domestis­chen mul­ti­lat­eralen Inter­change Fees (DMIF) bei Kred­itkarten, welche nun stufen­weise von aktuell 0.9% auf 0.44% reduziert werden.

Die Gebührensenkung bet­rifft die in der Schweiz gel­tende Inter­change Fee, eine Gebühr, welche bei ein­er Zahlung mit ein­er Schweiz­er Kred­itkarte bei einem Schweiz­er Händler durch den Acquir­er an den Issuer zu entricht­en ist. Beim Acquir­er han­delt es sich um die Unternehmen, welche die Händler für die Akzep­tanz von Kred­itkarten anwer­ben und mit ihnen entsprechende Verträge abschliessen, beim Issuer um die Unternehmen, welche die Kred­itkarten her­aus­geben. Diese Inter­change Fees wer­den von den Acquir­ern und Issuern gemein­sam fest­gelegt und angewen­det. Nicht Gegen­stand des Ver­fahrens und der ein­vernehm­lichen Regelung sind demge­genüber die Deb­itkarten, namentlich nicht das Mae­stro-Sys­tem, welch­es ohne Inter­change Fees funktioniert.

Wie in der ersten Unter­suchung zum Kred­itkarten­markt, die im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, ist die WEKO zum Ergeb­nis gelangt, dass diese Inter­change Fees eine Wet­tbe­werb­sabrede darstellen. Nach Ansicht der WEKO kann diese jedoch dann gerecht­fer­tigt wer­den, wenn die Gebühren so bemessen sind, dass es für einen Händler keine Rolle mehr spielt, ob eine Bezahlung in bar oder mit Kred­itkarte erfolgt.
In der ein­vernehm­lichen Regelung haben sich die Parteien auf eine Senkung der Gebühren in zwei Schrit­ten geeinigt: eine erste Senkung per 1. August 2015 auf 0.7%, eine zweite per 1. August 2017 auf 0.44%. Die WEKO ver­spricht sich davon eine Ent­las­tung des Han­dels um jährlich rund CHF 50–60 Mio.

Von der Unter­suchung betrof­fen waren auf Seit­en der Issuer u.a. die UBS, CS, Vise­ca und Cor­ner Bank, auf Seit­en der Acquir­er, u.a. Aduno und SIX Pay­ment Ser­vices. Sämtliche von der Unter­suchung betrof­fe­nen Parteien haben die ein­vernehm­liche Regelung unterze­ich­net. Keine Parteien der ein­vernehm­lichen Regelung sind der Han­del sowie die Kred­itkarte­nun­ternehmen Visa und Mas­ter­Card, welche ihre Posi­tio­nen aber im Ver­fahren ein­brin­gen konnten.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 15. Dezem­ber 2014 (HTML).