Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in ihrer zweiten Untersuchung zum Kreditkartenmarkt eine einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und den Verfahrensparteien genehmigt und das Verfahren damit abgeschlossen. Die Untersuchung betraf die sog. domestischen multilateralen Interchange Fees (DMIF) bei Kreditkarten, welche nun stufenweise von aktuell 0.9% auf 0.44% reduziert werden.
Die Gebührensenkung betrifft die in der Schweiz geltende Interchange Fee, eine Gebühr, welche bei einer Zahlung mit einer Schweizer Kreditkarte bei einem Schweizer Händler durch den Acquirer an den Issuer zu entrichten ist. Beim Acquirer handelt es sich um die Unternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben und mit ihnen entsprechende Verträge abschliessen, beim Issuer um die Unternehmen, welche die Kreditkarten herausgeben. Diese Interchange Fees werden von den Acquirern und Issuern gemeinsam festgelegt und angewendet. Nicht Gegenstand des Verfahrens und der einvernehmlichen Regelung sind demgegenüber die Debitkarten, namentlich nicht das Maestro-System, welches ohne Interchange Fees funktioniert.
Wie in der ersten Untersuchung zum Kreditkartenmarkt, die im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, ist die WEKO zum Ergebnis gelangt, dass diese Interchange Fees eine Wettbewerbsabrede darstellen. Nach Ansicht der WEKO kann diese jedoch dann gerechtfertigt werden, wenn die Gebühren so bemessen sind, dass es für einen Händler keine Rolle mehr spielt, ob eine Bezahlung in bar oder mit Kreditkarte erfolgt.
In der einvernehmlichen Regelung haben sich die Parteien auf eine Senkung der Gebühren in zwei Schritten geeinigt: eine erste Senkung per 1. August 2015 auf 0.7%, eine zweite per 1. August 2017 auf 0.44%. Die WEKO verspricht sich davon eine Entlastung des Handels um jährlich rund CHF 50–60 Mio.
Von der Untersuchung betroffen waren auf Seiten der Issuer u.a. die UBS, CS, Viseca und Corner Bank, auf Seiten der Acquirer, u.a. Aduno und SIX Payment Services. Sämtliche von der Untersuchung betroffenen Parteien haben die einvernehmliche Regelung unterzeichnet. Keine Parteien der einvernehmlichen Regelung sind der Handel sowie die Kreditkartenunternehmen Visa und MasterCard, welche ihre Positionen aber im Verfahren einbringen konnten.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 15. Dezember 2014 (HTML).