EFD — Ergänzung des UK Abgeltungssteuerabkommens

Die Schweiz und UK haben ein Änderung­spro­tokoll unterze­ich­net, welch­es das Quel­len­s­teuer­abkom­men vom 6. Okto­ber 2011 (Abgel­tungss­teuer­abkom­men) ergänzt.

Gemäss Mel­dung des EFD bleibt der Kernge­halt des Abkom­mens bestehen.

  • Zin­szahlun­gen wer­den vom Anwen­dungs­bere­ich des Abkom­mens ausgenom­men. Gle­ichzeit­ig wird sichergestellt, dass britis­che Steuerpflichtige ihre Steuern auf Zin­szahlun­gen abgel­tend leis­ten kön­nen. Fak­tisch ändert sich somit nichts für die Bankkun­den, ihre Steuerpflicht ist erfüllt; lediglich die Rechtsstruk­tur ändert. Die Bedenken der EU-Kom­mis­sion bezüglich der Vere­in­barkeit mit EU-Recht kon­nten aus­geräumt werden.
  • Um eine Lücke im Abkom­men zu schliessen, wer­den zudem Erb­schafts­fälle neu vom Abkom­men erfasst. Im Erb­schafts­fall müssen die Erben entwed­er der Erhe­bung ein­er Steuer oder der Offen­le­gung zustimmen.

Das Abkom­men respek­tiert ein­er­seits den in der Schweiz gel­tenden Schutz der Pri­vat­sphäre von Bankkun­den und gewährleis­tet ander­seits die Durch­set­zung berechtigter Steuer­ansprüche der britis­chen Behör­den. Zudem wird der gegen­seit­ige Mark­tzutritt für Finanz­di­en­stleis­ter verbessert.

Das Abkom­men bedarf der Genehmi­gung durch die Par­la­mente bei­der Staat­en und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Pro­tokoll im Wort­laut und der “Rohstoff” sind online verfügbar.