Die Schweiz und UK haben ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, welches das Quellensteuerabkommen vom 6. Oktober 2011 (Abgeltungssteuerabkommen) ergänzt.
Gemäss Meldung des EFD bleibt der Kerngehalt des Abkommens bestehen.
- Zinszahlungen werden vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass britische Steuerpflichtige ihre Steuern auf Zinszahlungen abgeltend leisten können. Faktisch ändert sich somit nichts für die Bankkunden, ihre Steuerpflicht ist erfüllt; lediglich die Rechtsstruktur ändert. Die Bedenken der EU-Kommission bezüglich der Vereinbarkeit mit EU-Recht konnten ausgeräumt werden.
- Um eine Lücke im Abkommen zu schliessen, werden zudem Erbschaftsfälle neu vom Abkommen erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer oder der Offenlegung zustimmen.
Das Abkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der britischen Behörden. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Protokoll im Wortlaut und der “Rohstoff” sind online verfügbar.