EU-Kommission büsst Schweizer Speditionsunternehmen wegen Beteiligung an Preiskartellen

Die EU-Kom­mis­sion hat gegen 14 inter­na­tion­al tätige Spedi­tion­sun­ternehmen wegen der Beteili­gung an Preiskartellen Bussen von ins­ge­samt EUR 169 Mio. ver­hängt. Die Unternehmen hat­ten sich zwis­chen 2002 und 2007 in vier ver­schiede­nen Kartellen über Preise und Kon­di­tio­nen für inter­na­tionale Luft­fracht­di­en­ste abge­sprochen. Inhaltlich bezo­gen sich die Kartellab­sprachen auf Auf­schläge und Rech­nungsstel­lungsmech­a­nis­men für beson­ders wichtige Verbindun­gen, ins­beson­dere Europa-USA und Chi­na/Hongkong-Europa.
Der Pressemit­teilung der Kom­mis­sion zufolge sind sich die beteiligten Unternehmen der Ille­gal­ität ihrer Absprachen voll bewusst gewe­sen. Ins­beson­dere hät­ten die beteiligten Unternehmen ver­sucht, die Absprachen zu ver­schleiern. Eines der vier Kartelle sei etwa unter dem Deck­man­tel des soge­nan­nten “Gar­den­ing Club” organ­isiert wor­den, in den Gesprächen über die Pre­is­fix­ierung habe man Gemüs­esorten wie “Aspara­gus” oder “Baby Cour­gettes” als Code­na­men für Kun­denkat­e­gorien ver­wen­det. Nach einem Bericht der NZZ sollen diese Gespräche in Pubs geführt wor­den sein, wobei die beteiligten Per­so­n­en Spitz­na­men getra­gen hät­ten (Print­aus­gabe vom 29. März 2012, S. 23). In einem anderen Kartell sei ein Email-Account bei Yahoo ein­gerichtet wor­den, um den unauf­fäl­li­gen Aus­tausch zwis­chen den Unternehmen zu erle­ichtern. Ein weit­eres Kartell sei in soge­nan­nten “Break­fast Meet­ings” in Hongkong organ­isiert worden.
Aufge­flo­gen sind die Kartelle schliesslich auf­grund ein­er Anzeige der eben­falls an den Absprachen beteiligten Deutschen Post sowie deren Tochterun­ternehmen DHL und Exel. Auf­grund der Kro­nzeu­gen­regelung der EU kom­men diese Unternehmen in den Genuss eines voll­ständi­gen Sanktionserlasses.
Unter den beteiligten Spedi­tion­sun­ternehmen befind­en sich auch die Schweiz­er Logis­tikkonz­erne Kühne + Nagel sowie Panalpina, wobei Kühne + Nagel mit rund EUR 53.7 Mio. am schärf­sten gebüsst wird. Die zwei­thöch­ste Busse wurde gegen Panalpina aus­ge­sprochen und beträgt immer­hin rund EUR 46.5 Mio. Damit ent­fall­en über EUR 100 Mio. oder 60% des gesamten Sank­tions­be­trages auf die Schweiz­er Spediteure.
Nach einem Bericht der NZZ (Online, Print­aus­gabe vom 29. März 2012, S. 23) erwägt Kühne + Nagel, die Entschei­dung der Kom­mis­sion anzufecht­en. Die Kom­mis­sion habe die Beteili­gung von Kühne + Nagel “nicht richtig ver­standen” und deshalb die falschen Schlüsse gezo­gen. Fern­er sei die “umfassende Koop­er­a­tion” von Kühne + Nagel nicht genü­gend hon­ori­ert wor­den. Auch Panalpina behalte sich eine Anfech­tung vor. In den USA hät­ten Kühne + Nagel sowie Panalpina einen Ver­gle­ich mit dem Departe­ment of Jus­tice geschlossen. In der Schweiz laufe nach Auskun­ft der Wet­tbe­werb­skom­mis­sion ein Ver­fahren gegen bei­de Unternehmen, über welch­es voraus­sichtlich im Herb­st entsch­ieden werde und in dem derzeit über eine ein­vernehm­liche Regelung ver­han­delt wird.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung vom 28. März 2012 (HTML)