EU-Kommission: kein Anwaltsgeheimnis für Unternehmensjuristen

In einem kartell­rechtlichen Ver­fahren zwis­chen der Europäis­chen Kom­mis­sion und den Unternehmen Akzo Nobel Chem­i­cals und Akcros Chem­i­cals ver­trat die in St. Gallen lehrende Gen­er­alan­wältin Juliane Kokott die Auf­fas­sung, das Anwalts­ge­heim­nis gelte in Kartel­lver­fahren der EU-Kom­mis­sion nicht für Syn­diku­san­wälte (legal coun­sels). Unternehmensin­terne Kom­mu­nika­tion geniesse den grun­drechtlich garantierten Schutz der Kom­mu­nika­tion zwis­chen einem Recht­san­walt und seinen Man­dan­ten nicht, auch wenn der interne Jurist als Anwalt zuge­lassen sei. Die Frage wird wohl von EuGH beant­wortet wer­den (vgl. die Hin­weise der NJW).