Mit Verfügung vom 11. Dezember 2012 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) Bussen im Umfang von insgesamt CHF 6.2 Mio gegen die Deutsche Bahn AG/Schenker, Agility Logistics International BV, Kühne + Nagel International AG sowie Panalpina Welttransport (Holding) AG verhängt. Den Feststellungen der WEKO zufolge hatten sich die vier international tätigen Luftfrachtspediteure im Sinne einer direkt sanktionierbaren horizontalen Preisabrede nach Art. 5 Abs. 3 KG über Gebühren und Zuschläge im Bereich der Luftfrachtspedition abgesprochen:
Die im Oktober 2007 durch die WEKO eröffnete Untersuchung hat ergeben,
dass sich die oben erwähnten Luftfrachtspediteure im Zeitraum 2003 bis
2007 bei bestimmten Gebühren und Zuschlägen im Bereich der
internationalen Luftfrachtspedition abgesprochen und koordiniert haben.
Anhand von Verhaltensweisen bezüglich der Einführung und Umsetzung von
schweizspezifischen Gebühren und Zuschlägen — namentlich Surcharge
Collection Fee (SCF), Security Fee Agent (SFA), E‑dec-Gebühr und
Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr — sowie von internationalen Surcharges -
namentlich Air Automated Manifest System (AAMS), Peak Season Surcharge
(PSS), Currency Adjustment Factor (CAF) und New Export System-Gebühr
(NES-Gebühr) — konnte die Wettbewerbsbehörde eine horizontale
Preisabsprache zwischen den Spediteuren nachweisen.
Die Untersuchung der WEKO ging auf eine Selbstanzeige der ebenfalls am Kartell beteiligten Deutsche Post AG/DHL zurück, die deshalb von einem vollständigen Sanktionserlass profitieren konnte. Weitere Selbstanzeigen wurden durch die Deutsche Bahn sowie Agility Logistics eingereicht, was eine substanzielle Reduktion der jeweiligen Sanktion zur Folge hatte. Das Verfahren wurde durch eine einvernehmliche Regelung mit den Parteien abgeschlossen.
Neben der WEKO hatten auch die EU-Kommission sowie das US Department of
Justice (DoJ) das Verhalten der Luftfrachtspediteure untersucht und
gebüsst.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 18. Dezember 2012 (HTML), nzz.ch vom 18. Dezember 2012 (HTML).