- Der Bundesrat hat die Botschaft zum Quellensteuerabkommen mit Österreich verabschiedet. Es soll wie die analogen Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien im Juni dieses Jahres von den Eidgenössischen Räten beraten werden und am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
- In Ausübung der Meistbegünstigungsklausel, welche die Schweiz und das Vereinigte Königreich im Änderungsprotokoll vom 20. März 2012 vereinbart hatten, haben die beiden Vertragsparteien die Steuersätze im britischen Abkommen angepasst. Diese werden an die Sätze im deutschen Abkommen angeglichen, das heisst der Minimalsteuersatz bei der Regularisierung der Vergangenheit wird auf 21% (statt 19) und der Maximalsteuersatz auf 41% (statt 34) erhöht.
Von dieser Änderung nicht betroffen sind die in Grossbritannien wohnhaften, aber nicht ansässigen (“resident but not domiciled”), ihr anwendbarer Einheitssatz von 34% bleibt unverändert.