Der Bundesrat hat die Revision des Namens- und des Bürgerrechts zur Gleichstellung der Ehegatten auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Eheschliessung wird sich dann grundsätzlich nicht mehr auf Namen und Bürgerrecht der Ehegatten auswirken; beide behalten den eigenen Namen und das eigene Bürgerrecht, wenn sie nicht den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen wählen. Das Kind verheirateter Eltern erhält den gemeinsamen Familiennamen oder — falls ein solcher fehlt — den von den Eltern bei der Eheschliessung bestimmten dafür Nachnamen. Weitere Informationen finden sich in der entsprechenden Medienmitteilung und im Gesetzesentwurf.