Revision des Namens- und des Bürgerrechts zur Gleichstellung der Ehegatten: In Kraft am 1. Januar 2013

Der Bun­desrat hat die Revi­sion des Namens- und des Bürg­er­rechts zur Gle­ich­stel­lung der Ehe­gat­ten auf den 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft geset­zt. Die Eheschlies­sung wird sich dann grund­sät­zlich nicht mehr auf Namen und Bürg­er­recht der Ehe­gat­ten auswirken; bei­de behal­ten den eige­nen Namen und das eigene Bürg­er­recht, wenn sie nicht den Ledig­na­men der Braut oder des Bräutigams als gemein­samen Fam­i­li­en­na­men wählen. Das Kind ver­heirateter Eltern erhält den gemein­samen Fam­i­li­en­na­men oder — falls ein solch­er fehlt — den von den Eltern bei der Eheschlies­sung bes­timmten dafür Nach­na­men. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich in der entsprechen­den Medi­en­mit­teilung und im Geset­ze­sen­twurf.