FINMA: Keine Unterstellung kantonaler Gebäudeversicherungen

Mit Bezug auf den Bun­des­gericht­sentscheid 2C_485/2010 teilte die FINMA heute mit, sechs Unter­stel­lungsver­fahren gegen kan­tonale Gebäude­ver­sicherun­gen einzustellen.
Im erwäh­n­ten Entscheid war das Bun­des­gericht zur Auf­fas­sung gelangt, kan­tonale Gebäude­ver­sicher­er dürften auch andere Ver­sicherun­gen anbi­eten als jene, die in ihren Monopol­bere­ich fall­en; entschei­dend sei dabei die Rechtsper­sön­lichkeit des Ver­sicher­ers und nicht die Art der Dien­stleis­tung. Bei öffentlich-rechtlich­er Kon­sti­tu­ierung falle der Ver­sicher­er nicht unter das VAG und damit auch nicht unter die Auf­sicht der FINMA.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe FIN­MA-Medi­en­mit­teilung.