Mit Bezug auf den Bundesgerichtsentscheid 2C_485/2010 teilte die FINMA heute mit, sechs Unterstellungsverfahren gegen kantonale Gebäudeversicherungen einzustellen.
Im erwähnten Entscheid war das Bundesgericht zur Auffassung gelangt, kantonale Gebäudeversicherer dürften auch andere Versicherungen anbieten als jene, die in ihren Monopolbereich fallen; entscheidend sei dabei die Rechtspersönlichkeit des Versicherers und nicht die Art der Dienstleistung. Bei öffentlich-rechtlicher Konstituierung falle der Versicherer nicht unter das VAG und damit auch nicht unter die Aufsicht der FINMA.
Weitere Informationen siehe FINMA-Medienmitteilung.