DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft

Das Abkom­men ist am 21. Okto­ber 2012 in Kraft getreten und findet 
Anwen­dung hin­sichtlich der an der Quelle erhobe­nen Steuern ab dem
1. Jan­u­ar 2012
und hin­sichtlich der übri­gen Steuern ab dem 1. Januar
2013
. Es han­delt sich um ein Erstabkommen.

Neb­st dem Infor­ma­tion­saus­tausch haben die Schweiz und die Vereinigten
Ara­bis­chen Emi­rate ins­beson­dere vere­in­bart, dass keine Quellensteuer
mehr erhoben wird auf Div­i­den­den­zahlun­gen an den anderen Vertragsstaat
oder an staatliche Ein­rich­tun­gen (ins­beson­dere an Staats­fonds) sowie an
Vorsorgeeinrichtungen.

Auf Div­i­den­den, die an Gesellschaften mit
ein­er Beteili­gung von min­destens 10% an der auss­chüt­ten­den Gesellschaft
gezahlt wer­den, wird eine Resid­u­al­s­teuer
von 5%
erhoben und 15% in den andern Fällen. Die Zin­sen und Lizen­zge­bühren wer­den nur im
Ansäs­sigkeitsstaat
ver­s­teuert.

Das DBA enthält fern­er die vom Bun­desrat Mitte Feb­ru­ar 2011
vorgeschla­gene Ausle­gungsregel zur Amt­shil­fe
.