Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet
Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem
1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar
2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.
Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten
Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer
mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat
oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an
Vorsorgeeinrichtungen.
Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit
einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft
gezahlt werden, wird eine Residualsteuer
von 5% erhoben und 15% in den andern Fällen. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im
Ansässigkeitsstaat versteuert.
Das DBA enthält ferner die vom Bundesrat Mitte Februar 2011
vorgeschlagene Auslegungsregel zur Amtshilfe.