Gemäss Medienmitteilung hat die FINMA das Enforcement-Verfahren gegen die UBS AG wegen Manipulationen von Zinssätzen (insbesondere: Libor) abgeschlossen.
Die FINMA kam dabei zum Schluss, dass die UBS in schwerer Weise gegen die schweizerische Finanzmarktgesetzgebung verstossen hat. Die Aufsichtsbehörde ordnete einerseits Massnahmen zur Verbesserung der bankinternen Prozesse und andererseits die Einziehung von Gewinnen in Höhe von CHF 59 Mio. an.
Im Einzelnen konzentrierte hatte sich das Verfahren der FINMA auf folgende drei Bereiche:
- Einflussnahme auf die Eingabe von Zinssätzen zur Begünstigung UBS-eigener Handelspositionen: UBS-Händler ersuchten Mitarbeiter der UBS in zahlreichen Fällen um Eingabe höherer oder tieferer Zinssätze, um so Eigenhandelspositionen der UBS zu begünstigen, wobei die Händler auch beträchtliche Eigeninteressen verfolgt haben.
- Richtungsvorgaben zur Eingabe von Zinssätzen aus Reputationsüberlegungen während der Finanzkrise: In den Jahren 2007 und 2008 erteilten UBS-Kadermitarbeitende den für die Zinssätze zuständigen Mitarbeitern unangemessene Richtungsvorgaben; dies, um die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der UBS positiv zu beeinflussen.
- Mängel in den Kontrollsystemen der UBS: Bei den Systemen und Kontrollen im Zusammenhang mit Libor-Submissionen wurden erhebliche Mängel festgestellt; interne Richtlinien, soweit überhaupt vorhanden, wurden mangelhaft oder gar nicht umgesetzt; zudem kontrollierten die Vorgesetzten den Eingabeprozess ungenügend; schliesslich deckten auch interne Überprüfungen durch die Compliance und die interne Revision das Fehlverhalten nicht auf.
Gemäss FINMA waren zahlreiche Mitarbeitende und eine begrenzte Anzahl von Führungskräften involviert; indes fanden sich offenbar keine Hinweise, dass das damalige Topmanagement der UBS vom Fehlverhalten Kenntnis hatte.
Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung der FINMA sowie den ausführlicheren FINMA-Bericht (nur engl.).