FINMA: Abschluss des Verfahrens gegen UBS wegen Libor-Manipulationen

Gemäss Medi­en­mit­teilung hat die FINMA das Enforce­ment-Ver­fahren gegen die UBS AG wegen Manip­u­la­tio­nen von Zinssätzen (ins­beson­dere: Libor) abgeschlossen.

Die FINMA kam dabei zum Schluss, dass die UBS in schw­er­er Weise gegen die schweiz­erische Finanz­mark­t­ge­set­zge­bung ver­stossen hat. Die Auf­sichts­be­hörde ord­nete ein­er­seits Mass­nah­men zur Verbesserung der bank­in­ter­nen Prozesse und ander­er­seits die Einziehung von Gewin­nen in Höhe von CHF 59 Mio. an.

Im Einzel­nen konzen­tri­erte hat­te sich das Ver­fahren der FINMA auf fol­gende drei Bereiche:

  • Ein­flussnahme auf die Eingabe von Zinssätzen zur Begün­s­ti­gung UBS-eigen­er Han­del­spo­si­tio­nen: UBS-Händler ersucht­en Mitar­beit­er der UBS in zahlre­ichen Fällen um Eingabe höher­er oder tief­er­er Zinssätze, um so Eigen­han­del­spo­si­tio­nen der UBS zu begün­sti­gen, wobei die Händler auch beträchtliche Eigen­in­ter­essen ver­fol­gt haben.
  • Rich­tungsvor­gaben zur Eingabe von Zinssätzen aus Rep­u­ta­tion­süber­legun­gen während der Finanzkrise: In den Jahren 2007 und 2008 erteil­ten UBS-Kader­mi­tar­bei­t­ende den für die Zinssätze zuständi­gen Mitar­beit­ern unangemessene Rich­tungsvor­gaben; dies, um die Wahrnehmung der Kred­itwürdigkeit der UBS pos­i­tiv zu beeinflussen.
  • Män­gel in den Kon­troll­sys­te­men der UBS: Bei den Sys­te­men und Kon­trollen im Zusam­men­hang mit Libor-Sub­mis­sio­nen wur­den erhe­bliche Män­gel fest­gestellt; interne Richtlin­ien, soweit über­haupt vorhan­den, wur­den man­gel­haft oder gar nicht umge­set­zt; zudem kon­trol­lierten die Vorge­set­zten den Eingabe­prozess ungenü­gend; schliesslich deck­ten auch interne Über­prü­fun­gen durch die Com­pli­ance und die interne Revi­sion das Fehlver­hal­ten nicht auf.

Gemäss FINMA waren zahlre­iche Mitar­bei­t­ende und eine begren­zte Anzahl von Führungskräften involviert; indes fan­den sich offen­bar keine Hin­weise, dass das dama­lige Top­man­age­ment der UBS vom Fehlver­hal­ten Ken­nt­nis hatte.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung der FINMA sowie den aus­führlicheren FIN­MA-Bericht (nur engl.).