Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.
Nach geltendem Recht muss das Original einer öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Künftig soll es auch in elektronischer Form erstellt werden können. Die Revision des Beurkundungsrechts legt zudem die von der Lehre und Rechtsprechung anerkannten Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung gesetzlich fest.