Bundesrat: ZGB-Revision für vollständig elektronische Beurkundung

Verträge und andere Rechts­geschäfte sollen kün­ftig voll­ständig elek­tro­n­isch beurkun­det wer­den kön­nen. Der Bun­desrat hat am Fre­itag eine entsprechende Änderung des Zivilge­set­zbuch­es (ZGB) in die Vernehm­las­sung geschickt.

Nach gel­ten­dem Recht muss das Orig­i­nal ein­er öffentlichen Urkunde als Papier­doku­ment erstellt wer­den. Kün­ftig soll es auch in elek­tro­n­is­ch­er Form erstellt wer­den kön­nen. Die Revi­sion des Beurkun­dungsrechts legt zudem die von der Lehre und Recht­sprechung anerkan­nten Min­destanforderun­gen an die öffentliche Beurkun­dung geset­zlich fest.