Gemäss einer Medienmitteilung vom 11. April 2018 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 eine Änderung der Gebührenverordnung zum SchKG in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Juli 2018.
Vorgesehen ist u.a.:
- Die Protokollierung des Rückzugs einer Betreibung durch das zuständige Betreibungsamt soll künftig kostenlos sein
- Erhöhung der maximalen Gerichtskosten in den SchKG-Summarverfahren
- Gebühr von Fr. 5 für nicht in elektronischer Form eingereichte Betreibungsbegehren (“da der elektronische Datenaustausch im Betreibungsverfahren mittlerweile zum Standard geworden” sei)
Weiterführende Informationen und Dokumente auf der Website des EJPD.