BR: Änderung der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG) in die Vernehmlassung geschickt

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung vom 11. April 2018 hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 11. April 2018 eine Änderung der Gebühren­verord­nung zum SchKG in die Vernehm­las­sung geschickt. Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 13. Juli 2018.

Vorge­se­hen ist u.a.:

  • Die Pro­tokol­lierung des Rück­zugs ein­er Betrei­bung durch das zuständi­ge Betrei­bungsamt soll kün­ftig kosten­los sein
  • Erhöhung der max­i­malen Gericht­skosten in den SchKG-Summarverfahren
  • Gebühr von Fr. 5 für nicht in elek­tro­n­is­ch­er Form ein­gere­ichte Betrei­bungs­begehren (“da der elek­tro­n­is­che Date­naus­tausch im Betrei­bungsver­fahren mit­tler­weile zum Stan­dard gewor­den” sei)

Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen und Doku­mente auf der Web­site des EJPD.