Das BGer schützt die fristlose Entlassung einer Angestellten im Lehrverhältnis, die trotz mehrmaliger Abmahnung ihre häufigen krankheitsbedingten Abwesenheiten jeweils per SMS mitgeteilt und die Arztzeugnisse verspätet eingereicht hatte und schliesslich trotz drei Wochen bewilligter Ferien dem Arbeitgeber in
Aussicht stellte, sie beziehe nun eigenmächtig noch weitere unbewilligte
Ferientage.