4A_531/2012: fristlose Entlassung geschützt bei Krankheitsmeldungen per SMS, verspäteen Arztzeugnissen und eigenmächtigem Ferienbezug

Das BGer schützt die frist­lose Ent­las­sung ein­er Angestell­ten im Lehrver­hält­nis, die trotz mehrma­liger Abmah­nung ihre häu­fi­gen krankheits­be­d­ingten Abwe­sen­heit­en jew­eils per SMS mit­geteilt und die Arztzeug­nisse ver­spätet ein­gere­icht hat­te und schliesslich trotz drei Wochen bewil­ligter Ferien dem Arbeit­ge­ber in
Aus­sicht stellte, sie beziehe nun eigen­mächtig noch weit­ere unbewilligte
Feri­en­t­age
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