Der Bundesrat hat am 13. September 2013 einen Bericht zu Open Government Data (OGD) in der Schweiz veröffentlicht und gleichzeitig das Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB beauftragt, bis Mitte 2014 einen Entwurf für eine OGD-Strategie zu erarbeiten und die nationale Umsetzung von Open Government Data 2014 zu planen (vgl. Medienmitteilung).
Der Bericht ist hier abrufbar. Demzufolge geht es v.a. um Daten,
die im Besitz der
Verwaltung sind und deren Verwendung nicht einschneidend eingeschränkt ist, insbesondere aus datenschutz‑, urheberrechts- und informa-
tionsschutzrechtlichen Gründen. Typische
Beispiele sind Statistik‑, Geo‑,
Umwelt oder Wetterdaten.
Der Bericht geht auf ein im Dezember 2011 überwiesenes Postulat von NR Wasserfallen “11.3884 «Open Government Data als strategischerSchwerpunkt im E‑Government» zurück. Der Bundesrat beantwortet die darin gestellten Fragen nun wie folgt:
- Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Sicht von E‑Government durch die Veröffentlichung von Behördendaten?
Die Abwägung von Chancen und Risiken von OGD zeigt, dass ein attraktives Potenzial für eine transparente, effiziente Ver-
waltungsführung und die wirtschaftliche Wertschöpfung besteht. Demgegenüber bestehen keine schwerwiegenden Risiken, die einer Weiterentwicklung von OGD im Wege stehen würden.- Wer entscheidet über die Veröffentlichung von Datensätzen, und wie werden Integrität, Nachvollziehbarkeit und längerfristige Zugänglichkeit dieser Daten gewährleistet?
Die Zuständigkeit zur Veröffentlichung von Daten auf Bundes-
ebene liegt bei den einzelnen Datenproduzenten, soweit nicht schon die Gesetzgebung die Veröffentlichung oder die Nicht-Veröffentlichung verbindlich vorsieht. Grundsätzlich können die zuständigen Behörden am besten einschätzen, ob bestimmte Daten veröffentlicht werden können. Der Bundesrat wird prüfen, ob und in welchen Bereichen neue rechtliche Bestimmungen über die Veröffentlichung geschaffen werden sollen.- Unter welchen Lizenzbestimmungen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen können die offen zugänglichen Daten weiterverwendet werden?
Informationen, die gestützt auf den allgemeinen Informationsauftrag des Bundesrats und der Verwaltung veröffentlicht werden, können grundsätzlich frei und kostenlos verwendet werden. In verschiedenen Bereichen sieht die Gesetzgebung spezifische Einschränkungen und teilweise eine Kostenpflicht vor. Teilweise werden die Nutzungsrechte auch durch privatrechtliche Li-
zenzen geregelt. In Bezug auf Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen sind auf Bundesebene einheitliche Lösungen zu prüfen.- Wo besteht die Gefahr, dass der Datenschutz durch einen offenen Zugang zu Behördendaten tangiert wird, und welche Massnahmen sind dagegen zu ergreifen?
Bezüglich des Datenschutzes besteht bei OGD das Risiko, dass aus der Verknüpfung von anonymisierten, frei zugänglichen Daten Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. In der Verwaltung sind deshalb entsprechende vorsorgliche Massnahmen festzulegen und umzusetzen.- Welche priorisierte Vorhaben sind in die E‑Government-Strategie Schweiz aufzunehmen, damit das Potenzial von Open Government Data in den nächsten Jahren optimal ausgeschöpft werden kann, und welche Investitionen sind dazu nötig?
Mit dem priorisierten Vorhaben B2.12 «Open Government Data» wird die Koordination der Akteure und Aktivitäten vorangetrieben, im Rahmen eines Pilotprojekts werden Erfahrungen gesammelt. Die Koordinationsaktivitäten sind bis Ende 2013 sichergestellt. Für eine systematische Umsetzung bedarf es jedoch mehr als der bisher getroffenen Massnahmen: Die Erarbeitung einer OGD Strategie Schweiz, die Koordinierung der Aktivitäten und Einbezug der Kantone und Gemeinden sowie die Überführung des Pilotportals «OGD@Bund» in ein auf Dauer angelegtes OGD-Webportal.