Revision der ArGV 1: Bezahlte Stillzeiten

Der Bun­desrat hat eine Revi­sion der Verord­nung 1 zum Arbeits­ge­setz (ArGV 1) ver­ab­schiedet, wonach Stil­lzeit­en grund­sät­zlich in einem beschränk­ten Umfang zu entlöh­nen sind. Nicht mehr unter­schieden wird, ob das Stillen im Betrieb oder ausser­halb des Betriebes stat­tfind­et. Die Revi­sion tritt per 1. Juni 2014 in Kraft. Die Regelung ori­en­tiert sich an den gel­tenden Bes­tim­mungen in den Nach­bar­län­dern der Schweiz und bringt das Schweiz­er Recht in Ein­klang mit den Anforderun­gen des IAO-Übereinkom­mens Nr. 183 vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz.