Der Bundesrat hat eine Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet, wonach Stillzeiten grundsätzlich in einem beschränkten Umfang zu entlöhnen sind. Nicht mehr unterschieden wird, ob das Stillen im Betrieb oder ausserhalb des Betriebes stattfindet. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft. Die Regelung orientiert sich an den geltenden Bestimmungen in den Nachbarländern der Schweiz und bringt das Schweizer Recht in Einklang mit den Anforderungen des IAO-Übereinkommens Nr. 183 vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz.