Der Bundesrat hat die Botschaft über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken verabschiedet.
Nach der Botschaft sollen juristische Personen mit ideellen Zwecken künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn nicht mehr als 20‘000 beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind.