Bundesrat befürwortet Initiative zur Stärkung des Bankkundengeheimnisses

Der Bun­desrat pub­lizierte heute seine Stel­lung­nahme im Zusam­men­hang mit der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive “Den Verkauf von Bankkun­den­dat­en hart bestrafen”.

Gemäss Stel­lung­nahme befür­wortet der Bun­desrat, den bish­eri­gen Artikel 47 Abs. 1 BankG (Bank[kunden]geheimnis) um eine Bes­tim­mung zu ergänzen, wonach mit Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein unter Ver­let­zung des Beruf­s­ge­heimniss­es offen­bartes Geheim­nis weit­eren Per­so­n­en offen­bart oder für sich oder andere ausnützt.

Der Bun­desrat begrün­det dies im Wesentlichen mit dem Schutz der Per­sön­lichkeit­srechte der Bankkundin­nen und ‑kun­den sowie mit der Wahrung des Ver­trauens in die jew­eilige Bank sowie den Finanz­platz Schweiz.

In Hin­blick auf die Kohärenz des Finanz­mark­trechts sollen auch die entsprechen­den Bes­tim­mungen im KAG und im BEHG ana­log angepasst werden.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung EFD.