Der Bundesrat publizierte heute seine Stellungnahme im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative “Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen”.
Gemäss Stellungnahme befürwortet der Bundesrat, den bisherigen Artikel 47 Abs. 1 BankG (Bank[kunden]geheimnis) um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder andere ausnützt.
Der Bundesrat begründet dies im Wesentlichen mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bankkundinnen und ‑kunden sowie mit der Wahrung des Vertrauens in die jeweilige Bank sowie den Finanzplatz Schweiz.
In Hinblick auf die Kohärenz des Finanzmarktrechts sollen auch die entsprechenden Bestimmungen im KAG und im BEHG analog angepasst werden.
Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung EFD.