In der amtlichen Sammlung wurde eine Änderung der Entsendeverordnung publiziert (AS 2014 3175). Die Änderung vom 19. September 2014 betrifft die Meldepflicht im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Sie besteht neu unabhängig von der Dauer der Arbeiten. Ausländerinnen und Ausländer benötigen überdies unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz eine Bewilligung, wenn sie im Garten- und Landschaftsbau tätig sein wollen. Die Änderungen treten am 1. November 2014 in Kraft.