AS 2014 2765: Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz ergänzt

Der Bun­desrat hat die Verord­nung 2 zum Arbeits­ge­setz (SR 822.112), welche Son­derbes­tim­mungen für bes­timmte Grup­pen von Betrieben oder Arbeit­nehmenden enthält, mit einem Art. 43a ergänzt. Die neue Bes­tim­mung bet­rifft Dien­stleis­tungs­be­triebe, die Leis­tun­gen für die Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Ver­anstal­tun­gen erbrin­gen, wie zum Beispiel Fes­ti­vals, Konz­erte oder Sportan­lässe. Geregelt wird die Nacht- und Son­ntagsar­beit für den Auf- und Abbau sowie die Bedi­enung und den Unter­halt von Ver­anstal­tung­sein­rich­tun­gen. Solche Arbeit­en sind kün­ftig aus­drück­lich von der Bewil­li­gungspflicht ausgenom­men. Die Änderung tritt am 15. Sep­tem­ber 2014 in Kraft (AS 2014 2765).