Senkung des Höchstzinssatzes bei Konsumkrediten

Der Bun­desrat möchte den Höch­stzinssatz von heute 15% (Art. 15 KKG i.V.m. Art. 1 VKKG) auf 10% senken und zugle­ich einen ein­fachen und klaren Berech­nungsmech­a­nis­mus für die Zukun­ft ein­führen. Die Änderung soll für Kon­sumkred­itverträge gel­ten, die nach Inkraft­treten der Änderung geschlossen werden:

Art. 1 VKKG soll dabei wie fol­gt geän­dert werden:

1
Der Zinssatz nach Artikel
9 Absatz
2 Buch­stabe b KKG darf höch­stens 10
Prozent betragen.
2
Der Bun­desrat passt den Höch­stzinssatz nach Absatz 1 jährlich an. Der Zinssatz set­zt sich zusam­men aus dem von der
Nationalbank
ermit­tel­ten Drei­monat­sli­bor sowie einem Zuschlag von 10 Prozent­punk­ten, wobei der so ermit­telte Wert gemäss den kaufmännischen
Run­dungsregeln auf die näch­stliegende ganze Zahl auf
-
oder abgerun­det wird. 

Die Vernehm­las­sung für eine entsprechende Änderung der VKKG dauert bis zum 30. März 2015.