Der Bundesrat hat entschieden, den Berechnungsmechanismus für den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 1. Juli 2016 anzupassen und den Zins in Zukunft regelmässig zu überprüfen. Dies hat zur Folge, dass der Zinssatz von derzeit 15% für Barkredite voraussichtlich auf 10% gesenkt werden wird, bei Kreditkartenüberzügen auf 12%.
Aus der Medienmitteilung:
In Bezug auf die Höhe des Höchstzinssatzes schreibt das KKG vor, die von der Nationalbank ermittelten, für die Refinanzierung des Konsumkreditgeschäftes massgeblichen Zinssätze zu berücksichtigen. Ausgehend vom Gesetzeswortlaut muss diesem Zinssatz eine fixe Soll- beziehungsweise Mindestmarge hinzugerechnet werden. Die Nationalbank bezeichnet den Dreimonatslibor als massgeblich und erachtet unter Berücksichtigung der effektiven Refinanzierungskosten einen pauschalen Zuschlag von 8–10 Prozentpunkten als angemessen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Höchstzinssatz festzulegen, indem zum Dreimonatslibor ein Zuschlag gemacht und der auf diese Weise ermittelte Wert auf die nächstliegende ganze Zahl auf- oder abgerundet wird. Bei Barkrediten beläuft sich dieser Zuschlag auf 10 Prozentpunkte wobei der Höchstzinssatz mindestens 10% betragen muss. Bei Überziehungskrediten zum Beispiel bei Kreditkarten beläuft sich der Zuschlag auf 12 Prozentpunkte, wobei der Höchstzins mindestens 12% betragen muss. Diese Unterscheidung erfolgt, weil die Kosten für die Kreditgeber bei den Überziehungskrediten höher sind als bei den Barkrediten.
Sofern sich der Dreimonatslibor nicht erheblich erhöht, wird der Höchstzinssatz auf den 1. Juli 2016 von derzeit 15% gesenkt – auf 10% bei Barkrediten und auf 12% bei Überziehungskrediten.
Nachtrag: Die Teilrevision der VKKG wurde in AS 2016 273 amtlich publiziert.