Bundesrat senkt den Höchstzinssatz für Konsumkredite

Der Bun­desrat hat entsch­ieden, den Berech­nungsmech­a­nis­mus für den Höch­stzinssatz für Kon­sumkred­ite per 1. Juli 2016 anzu­passen und den Zins in Zukun­ft regelmäs­sig zu über­prüfen. Dies hat zur Folge, dass der Zinssatz von derzeit 15% für Barkred­ite voraus­sichtlich auf 10% gesenkt wer­den wird, bei Kred­itkartenüberzü­gen auf 12%. 

Aus der Medi­en­mit­teilung:

In Bezug auf die Höhe des Höch­stzinssatzes schreibt das KKG vor, die von der Nation­al­bank ermit­tel­ten, für die Refi­nanzierung des Kon­sumkred­it­geschäftes mass­ge­blichen Zinssätze zu berück­sichti­gen. Aus­ge­hend vom Geset­zeswort­laut muss diesem Zinssatz eine fixe Soll- beziehungsweise Min­dest­marge hinzugerech­net wer­den. Die Nation­al­bank beze­ich­net den Drei­monat­sli­bor als mass­ge­blich und erachtet unter Berück­sich­ti­gung der effek­tiv­en Refi­nanzierungskosten einen pauschalen Zuschlag von 8–10 Prozent­punk­ten als angemessen. Der Bun­desrat hat deshalb entsch­ieden, den Höch­stzinssatz festzule­gen, indem zum Drei­monat­sli­bor ein Zuschlag gemacht und der auf diese Weise ermit­telte Wert auf die näch­stliegende ganze Zahl auf- oder abgerun­det wird. Bei Barkred­iten beläuft sich dieser Zuschlag auf 10 Prozent­punk­te wobei der Höch­stzinssatz min­destens 10% betra­gen muss. Bei Überziehungskred­iten zum Beispiel bei Kred­itkarten beläuft sich der Zuschlag auf 12 Prozent­punk­te, wobei der Höch­stzins min­destens 12% betra­gen muss. Diese Unter­schei­dung erfol­gt, weil die Kosten für die Kred­it­ge­ber bei den Überziehungskred­iten höher sind als bei den Barkrediten.
Sofern sich der Drei­monat­sli­bor nicht erhe­blich erhöht, wird der Höch­stzinssatz auf den 1. Juli 2016 von derzeit 15% gesenkt – auf 10% bei Barkred­iten und auf 12% bei Überziehungskrediten.

Nach­trag: Die Teil­re­vi­sion der VKKG wurde in AS  2016 273 amtlich publiziert.