Das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke („Global Forum“) welches die Einhaltung des OECD Amtshilfe-Standards mittels Länderüberprüfungen („Peer Reviews“) weltweit überprüft, hat die Schweiz nun offiziell zur zweiten Phase seiner Länderprüfung zugelassen. Damit werden die Bemühungen des schweizerischen Gesetzgebers honoriert, den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage zu erfüllen.
Im Juni 2011 hatte das Global Forum die Resultate aus Phase 1 seiner Peer Review zur Schweiz veröffentlicht und Verbesserungen in gewissen kritischen Bereichen eingefordert, u.a.:
- Ausschluss des vorgängigen rechtlichen Gehörs der Betroffenen vor Auslieferung ihrer Informationen an ersuchende ausländische Behörden war für bestimmte Amtshilfefälle zu ermöglichen (nun erfüllt mittels revidiertem StAHiG);
- DBA-Netz der Schweiz mit standardkonformen Abkommen zum Informationsaustausch war zu erweitern (nun erfüllt dank z. Zt. 57 unterzeichneten OECD-konformen DBA’s und Steuerinformationsabkommen (TIEA) und Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen);
- Identifikationspflichten für Eigentümer von Inhaberaktien waren einzuführen (Erfüllung im Verlauf von 2015 dank Verabschiedung der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der GAFI zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; „Geldwäschereivorlage“).
Das Global Forum, dem auch die Schweiz angehört, will die Phase 2 seiner Peer Review Schweiz im letzten Quartal 2015 durchführen. In der ersten Phase hatte es geprüft, ob die nötigen Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch gemäss OECD-Standard vorhanden seien. Die zweite Phase betrifft die Anwendung des anfrageweisen Informationsaustauschs in der Praxis.