Ausländische Personen, die in der Schweiz eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche beantragen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gemäss einer Medienmitteilung
hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die
Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verabschiedet, die am 1.
April 2015 in Kraft tritt. Der Bundesrat stützt sich dabei auf Art. 24 des Anhangs I zum Freizügigkeitsabkommen.