Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs geändert

Aus­ländis­che Per­so­n­en, die in der Schweiz eine Kurza­ufen­thalts­be­wil­li­gung zur Stel­len­suche beantra­gen, müssen über aus­re­ichende finanzielle Mit­tel ver­fü­gen, um ihren Leben­sun­ter­halt zu bestre­it­en. Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung
hat der Bun­desrat eine entsprechende Änderung der Verord­nung über die
Ein­führung des freien Per­so­n­en­verkehrs (VEP) ver­ab­schiedet, die am 1.
April 2015 in Kraft tritt. Der Bun­desrat stützt sich dabei auf Art. 24 des Anhangs I zum Freizügigkeitsabkom­men.