Der Bundesrat (BR) hat das Vernehmlassungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform III zur Kenntnis genommen und im Hinblick auf die Botschaft zuhanden des Parlaments seine Grundsatzentscheide zur Sache kommuniziert. Er beauftragt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Botschaft bis Juni 2015 auszuarbeiten, unter anderem mit den folgenden Eckwerten:
Die Abschaffung der kantonalen Steuerregimes für Holding‑, Domizil- und gemischte Gesellschaften steht ebenso ausser Frage wie die Praxisanpassung zur internationalen Steuerausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und wie die Aufhebung der Praxis zur Swiss Finance Branch.
Die Lizenzbox auf kantonaler Ebene bleibt ein wichtiges Element zur Kompensation der Steuerausfälle, wobei bzgl. Definition dieses Privilegs die jüngsten internationalen Entwicklungen noch berücksichtigt werden sollen (OECD/G20: ‘Modified Nexus Approach for IP Regimes’). Zusätzlich sollen die Kantone auch die Möglichkeit erhalten, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen mittels eines erhöhten Abzugs zu berücksichtigen. Ausserdem soll das EFD prüfen, ob eine sogenannte Tonnage Tax einzuführen ist.
Aufgrund breiter Ablehnung will der Bundesrat darauf verzichten, private Kapitalgewinne (aus Wertschriftenverkauf) neu der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Im Gegenzug soll der Steuerabzug für die Verzinsung von überdurchschnittlich hohem Eigenkapital (Notional Interest), welcher mit hohen Steuerausfällen verbunden gewesen wäre, ebenfalls nicht weiterverfolgt werden.
Die Kantone sollen wie geplant gezielte Erleichterungen bei der Kapitalsteuer einführen dürfen (Reduzierte Besteuerung jenes Eigenkapitals welches im Zusammenhang mit Beteiligungen, Immaterialgüterrechten oder Darlehen an Konzerngesellschaften steht; keine eigentliche Abschaffung der kantonalen Kapitalsteuer).
Die Massnahmen zur Stärkung der steuerrechtlichen Systematik sollen im wesentlichen weiterverfolgt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie eine umfassende Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven (u.a. betr. steuerneutrale Realisation von steuerprivilegiert geschaffenen Reserven bei Aufgabe des Statusprivilegs). Die vorgeschlagenen Änderungen beim Beteiligungsabzug sowie bei der Verlustverrechnung sollen gemäss Bundesrat dagegen hier nicht mehr weiterverfolgt werden.
Weiter soll die Entlastung bei der Teilbesteuerung von Dividenden für Bund und Kantone vereinheitlicht und auf 30% begrenzt werden. Die heutige Mindestbeteiligungsquote von 10% soll bestehen bleiben.
Die vom Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagenen finanzpolitischen Massnahmen zur Unterstützung der Kantone (vertikale und horizontale Ausgleichsmassnahmen) sollen aufgrund breiter Zustimmung mit minimalen Anpassungen in die Botschaft einfliessen (u.a. Erhöhung des Kantonsanteils am Ergebnis der direkten Bundessteuer von heute 17% auf neu 20,5%).
- Medienmitteilung Bundesrat;
- Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren UStRef III;
- Umfassende Darstellung Vernehmlassungsergebnisse;
- Glossar betr. UStRef III;
- Ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage UStRef III vom Sept. 2014;
- Ursprünglicher Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung vom Sept. 2014;
- NZZ-online vom 2. April 2015 (s.a. NZZ Printausgabe, 4. April, S. 11);
- OECD/G20 Explanatory Paper betr. Lizenz-Box (Modified Nexus Approach for IP Regimes).