BR: UStRef III | Gesetzesentwurf und Botschaft zuhanden Parlament

Der Bun­desrat hat am 5. Juni 2015 den Geset­ze­sen­twurf zur Unternehmenss­teuer­reform III (Unternehmenss­teuer­refor­mge­setz III; UStRe­fG III) samt Botschaft zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schiedet und in ein­er Pressekon­ferenz vorgestellt. Er erwartet die par­la­men­tarische Schlussab­stim­mung für 2016 und die Umset­zung der Reform für 2019. Ergänzend zur Botschaft legt er eine Reg­ulierungs­fol­gen­ab­schätzung UStRef III (RFA) mit weit­eren Infor­ma­tio­nen vor.

Damit hat der Bun­desrat seine am 2. April 2015 kom­mu­nizierten Eck­w­erte des Vernehm­las­sungsergeb­niss­es (s. swiss­blawg-Beitrag vom 4. April 2015) plan­mäs­sig zügig konkretisiert. Erst­mals liegt die UStRef III nun in Form eines aus­for­mulierten Geset­ze­sen­twur­fes vor.

1.) Steuer­poli­tis­che Massnahmen
Der steuer­poli­tis­che Teil der Reform bewirkt erwartungs­gemäss Anpas­sun­gen an fol­gen­den Gesetzen:

StHG (SR 642.14):
Zwin­gende Abschaf­fung der kan­tonalen Priv­i­legien gem. Art. 28 Abs. 2–5 StHG;    Ein­führung der ‘Patent­box‘; fakul­ta­tiv­er zusät­zlich­er Abzug für Forschungs- und Entwick­lungsaufwen­dun­gen; fakul­ta­tive Ermäs­si­gung der Kap­i­tal­s­teuer auf Eigenkap­i­tal, welch­es auf Patente, ver­gle­ich­bare Rechte oder Beteili­gun­gen entfällt.

DBG (SR 642.11) und StHG mit jew­eils analo­gen Regelun­gen (‘Mass­nah­men zur Verbesserung der Steuersystematik’):
Ein­führung ein­heitlich­er Regelun­gen bei der Aufdeck­ung stiller Reser­ven (bei Auf­gabe des priv­i­legierten Steuer­sta­tus, bei Zuzug und bei Wegzug); Ein­führung ein­er ein­heitlichen Erle­icherung im Teilbesteuerungsver­fahren (70% steuerbar).

StG (SR 641.10):
Abschaf­fung der Emis­sion­s­ab­gabe auf Eigenkap­i­tal (‘Mass­nahme zur Verbesserung der Steuer­sys­tem­atik’). 

BG über die Durch­führung von zwis­chen­staatlichen Abkom­men des Bun­des zur Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung (SR 672.2):
Geset­zliche Grund­lage für die Verord­nung zur Ver­mei­dung der Überbesteuerung von Betrieb­sstät­ten aus­ländis­ch­er Unternehmen in der Schweiz (Motion Pel­li; s. swiss­blawg-Beitrag vom 22.4.2015).

Die Prax­is­regelun­gen zur speziellen inter­na­tionalen Gewin­nauss­chei­dung bei Prinzi­palge­sellschaften und zur Finance Branch kön­nen ohne formelle Geset­zesän­derung mit dem Inkraft­treten der Reform abgeschafft wer­den, weshalb diese Anpas­sun­gen nicht formeller Bestandteil des UStRe­fG III sind (Ziff 1.2.3 Botschaft).

Die zu erwartenden kan­tonalen Gewinns­teuer­satzsenkun­gen sind formell eben­falls nicht Teil der vor­liegen­den Reform, da der Entscheid über die Höhe der kan­tonalen Gewinns­teuer­sätze seit je in der alleini­gen Kom­pe­tenz der Kan­tone liegt (Art. 3; 129 Abs. 2 BV; SR 101).

Die Ton­nage Tax, welche als mögliche Mass­nahme zur Kom­pen­sa­tion von Steuer­aus­fällen geprüft wor­den war, hat der Bun­desrat auf der Basis eines Rechtsgutacht­ens man­gels Vere­in­barkeit mit der Bun­desver­fas­sung ver­wor­fen (Ziff. 1.3.4 Botschaft; Ziff. 6.3.4 RFA).

Details zur Patent­box (konkret: Berech­nung des Erfol­gs aus Paten­ten und ver­gle­ich­baren Recht­en sowie die Anwen­dung des mod­i­fizierten Nexus-Ansatzes) will der Bun­desrat in ein­er sep­a­rat­en Verord­nung regeln, um die Ergeb­nisse der OECD-Entwick­lung berück­sichti­gen zu kön­nen (Ziff. 2.4; 5.1.7; 5.2.7 Botschaft).

Die Botschaft set­zt sich nochmals mit den Ergeb­nis­sen der Vernehm­las­sung auseinan­der und begrün­det, warum gewisse weit­ere Mass­nah­men nicht in den Geset­ze­sen­twurf aufgenom­men wur­den (u.a.: Zins­bere­inigte Gewinns­teuer / ’notion­al Inter­est‘; Besteuerung pri­vater Kap­i­tal­gewinne; Anpas­sun­gen beim Beteili­gungsabzug und bei der Ver­lustver­rech­nung etc.; s. Ziff. 1.3.4 Botschaft; Ziff. 6.3.2; 6.3.5f. RFA; ).

2.) Finanzpoli­tis­che Mass­nah­men und Kosten
Die erforder­lichen Anpas­sun­gen beim Finan­zaus­gle­ich unter den Kan­to­nen (’neue Gewich­tungs­fak­toren’) und der Ergänzungs­beitrag des Bun­des wer­den im Bun­des­ge­setz über den Finanz- und Las­te­naus­gle­ich (FiLaG, SR 613.2) neu geregelt. Die Erhöhung des Kan­ton­san­teils an den Bun­des­teuern von heute 17% auf neu 20,5% wird in Art. 169 Abs. 1 DBG entsprechend angepasst.

Die Kosten für die Reform bez­if­fert der Bun­desrat auf CHF 1.3 Mrd pro Jahr, welche er erst­mals in sein­er Finanz­pla­nung für das Jahr 2019 berück­sichtigt (Min­dere­in­nah­men aus Abschaf­fung Emis­sion­s­ab­gabe bere­its ab 2017).

3.) Fahrplan
Gemäss mündlichen Angaben der Finanzmin­is­terin anlässlich der Pressekon­ferenz soll die Vor­lage von der WAK des Stän­der­ats bere­its im August 2015, vom Stän­der­at selb­st in der Sep­tem­bers­es­sion 2015 berat­en wer­den. Die Schlussab­stim­mung im Par­la­ment soll anfangs 2016 möglich sein. Die Mass­nah­men der UStRef III sollen ab 2019 in Kraft geset­zt wer­den, wobei die Emis­sion­s­ab­gabe auf Eigenkap­i­tal bere­its im Jahre 2017 abgeschafft wer­den soll.

4.) Bere­ini­gung ein­er Pen­denz aus UStRef II | Agio-Reser­ven/K­ER
Die vom Bun­desrat im Zusam­men­hang mit der UStRef II geprüfte Option, die ver­rech­nungss­teuer­freie Auszahlung von Kap­i­talein­lagere­ser­ven (Agio) einzuschränken (“Pri­or­itäten­regel”) wird in dieser Botschaft für abgeschrieben erk­lärt (Ziff. 1.3.4/Schluss Botschaft.) Jenes Vorhaben hat­te für Verun­sicherung bei Anlegern und Unternehmen gesorgt.