BR: Steuervorlage 17 folgt auf gescheiterte USR III | EFD arbeitet Gesetzesvorlage aus

Der Bun­desrat hat am 9. Juni 2017 das Eid­genös­sis­che Finanzde­part­ment (EFD) beauf­tragt, bis Sep­tem­ber 2017 eine Geset­zesvor­lage auszuar­beit­en, welche die Ker­nan­liegen der im Feb­ru­ar 2017 gescheit­erten Unternehmenss­teuer­reform III (USR III) unter dem Namen Steuer­vor­lage 17 mehrheits­fähig machen soll. Der Bun­desrat plant, die Botschaft zur Steuer­vor­lage 17 (SV 17) voraus­sichtlich im Früh­jahr 2018 zusam­men mit der Botschaft zur Reform der Ehe­gat­tenbesteuerung zu beraten.

Die Zielset­zun­gen der SV 17 bleibt gegenüber der USR III unverän­dert (d.h.: Wieder­her­stel­lung der inter­na­tionalen Akzep­tanz, Erhalt der Stan­dor­tat­trak­tiv­ität der Schweiz und Sicherung der Steuere­in­nah­men von Bund, Kan­to­nen und Gemein­den). Ins­beson­dere sollen die inter­na­tion­al ver­pön­ten Steuer­priv­i­legien (u.a. für Sta­tus­ge­sellschaften) nach wie vor bald­möglichst abgeschafft werden.

Dage­gen sieht die SV 17 Änderun­gen vor bei den Mass­nah­men, welche dem Erhalt der Stan­dor­tat­trak­tiv­ität dienen oder die betrof­fe­nen Kan­tone unter­stützen sollen. Zu nen­nen sind hier insbesondere:

  • Die zins­bere­inigte Gewinns­teuer (‘NID’; wird ersat­z­los gestrichen);
  • Diverse Restrik­tio­nen: betr­e­f­fend Patent­box (Soft­ware soll nicht mehr qual­i­fizieren); betr­e­f­fend Forschungsabzug (enger gefasst als in USR III); betr­e­f­fend priv­i­legierte Div­i­den­denbesteuerung (wird auf Kan­tons-und Bun­de­sebene gegenüber USR III weit­er eingeschränkt) sowie bei der Ober­gren­ze der max­i­mal möglichen steuer­lichen Ent­las­tung in den Kan­to­nen (Senkung gegenüber der USR III);
  • Die Erhöhung des Kan­ton­san­teils an den direk­ten Bun­dess­teuern (fällt geringer aus als in der USR III);
  • Erhöhung der Kinder- und Aus­bil­dungszu­la­gen von Arbeit­ge­bern an Arbeit­nehmer (bish­er nicht vorgesehen).

Ab Feb­ru­ar 2017 hat­te eine Arbeits­gruppe von Bund und Kan­to­nen zahlre­iche Stel­lung­nah­men von Parteien, Kan­tone, Gemein­den, Ver­bän­den, Gew­erkschaften und Kirchen einge­holt, um Eck­w­erte der neuen Vor­lage zu for­mulieren. Die Ergeb­nisse hat­te die Arbeits­gruppe am 1. Juni 2017 pub­liziert. Erneut zeich­net sich ein poli­tisch schwieriger Geset­zge­bung­sprozess ab.