Der Bundesrat hat heute das EJPD beauftragt, dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des DSG zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Datenschutzreformen in derEU und beim Europarat.
Aus der Medienmitteilung:
[…] Der Europarat überarbeitet grundlegend die von der Schweiz ratifizierte “Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten” [Konvention 108]. Der Entwurf zur Modernisierung der 1985 in Kraft getretenen Konvention wird voraussichtlich im Laufe der Jahre 2015 oder 2016 verabschiedet und den Vertragsparteien zur Unterzeichnung unterbreitet. Der Verzicht auf eine Ratifikation der modernisierten Europarats-Konvention hätte nach Meinung des Bundesrates für die Schweiz erhebliche negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Datenverkehr.
Auch die EU arbeitet gegenwärtig an einer Revision ihrer Datenschutzerlasse. Die EU-Datenschutzreform wird wahrscheinlich nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Schweiz ist zwar nur soweit an die EU-Datenschutzerlasse gebunden, als diese eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes darstellen. Der Datenverkehr mit der EU steht allerdings grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als angemessen anerkennt. Die Schweiz hat daher ein Interesse, ihre Datenschutzvorschriften zu stärken.
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Als Beilage zur Medienmitteilung wurde auch der auf den 29. Oktober 2014 datierte Bericht der Begleitgruppe Revision DSG “Normkonzept zur Revision des Datenschutzgesetzes” veröffentlicht.