Sonntags-Shopping in Einkaufszentren des internationalen Fremdenverkehrs

Der Bun­desrat hat gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung eine Revi­sion der Verord­nung 2 zum Arbeits­ge­setz ver­ab­schiedet. Einkauf­szen­tren, die den Bedürfnis­sen des inter­na­tionalen Frem­den­verkehrs dienen, kön­nen neu Arbeit­nehmende am Son­ntag beschäfti­gen. Die Einkauf­szen­tren müssen jedoch Voraus­set­zun­gen zum Ware­nange­bot, zum Umsatz und zur Lage des Einkauf­szen­trums erfüllen.