Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung eine Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verabschiedet. Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, können neu Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Die Einkaufszentren müssen jedoch Voraussetzungen zum Warenangebot, zum Umsatz und zur Lage des Einkaufszentrums erfüllen.