Bundesrat: Verbesserter Schutz von Bankkundendaten

In Umset­zung der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive “Den Verkauf von Bankkun­den­dat­en hart bestrafen” hat der Bun­desrat das “Bun­des­ge­setz über die Ausweitung der Straf­barkeit der Ver­let­zung des Beruf­s­ge­heimniss­es” auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. 

Aus­geweit­et wer­den die Beruf­s­ge­heimnisse im Kollek­ti­van­la­genge­setz, im Bankenge­setz und im Börsengesetz.
Die drei im Wort­laut iden­tis­chen Geset­ze­sergänzun­gen sehen zwei Neuerun­gen vor:

  • den als Verge­hen aus­gestal­teten Tatbe­stand der Weit­erof­fen­barung oder Aus­nutzung eines offen­barten Geheimniss­es;
  • den qual­i­fizierten, als Ver­brechen aus­gestal­teten Tatbe­stand der Ver­schaf­fung eines Ver­mö­gensvorteils durch Ver­let­zung eines Geheimniss­es oder der Weit­erof­fen­barung oder Aus­nutzung eines offen­barten Geheimnisses.

Siehe Medi­en­mit­teilung sowie für Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen die Stel­lung­nahme des Bun­desrates vom 13. August 2014 zum Bericht der Kom­mis­sion für Wirtschaft und Abgaben des Nation­al­rates vom 19. Mai 2014.

Siehe sodann zur The­matik den Entscheid BGer 6B_508/2014 (Verkauf Bankkun­den­dat­en an Deutsch­land; Entscheid zur amtl. Publ. vorgesehen).