In Umsetzung der parlamentarischen Initiative “Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen” hat der Bundesrat das “Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses” auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt.
Ausgeweitet werden die Berufsgeheimnisse im Kollektivanlagengesetz, im Bankengesetz und im Börsengesetz.
Die drei im Wortlaut identischen Gesetzesergänzungen sehen zwei Neuerungen vor:
- den als Vergehen ausgestalteten Tatbestand der Weiteroffenbarung oder Ausnutzung eines offenbarten Geheimnisses;
- den qualifizierten, als Verbrechen ausgestalteten Tatbestand der Verschaffung eines Vermögensvorteils durch Verletzung eines Geheimnisses oder der Weiteroffenbarung oder Ausnutzung eines offenbarten Geheimnisses.
Siehe Medienmitteilung sowie für Hintergrundinformationen die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. August 2014 zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 19. Mai 2014.
Siehe sodann zur Thematik den Entscheid BGer 6B_508/2014 (Verkauf Bankkundendaten an Deutschland; Entscheid zur amtl. Publ. vorgesehen).