Das Rundschreiben der EStV vom 12. Mai 2015 weist die Einschätzungsbehörden darauf hin, dass ab 1. Januar 2016 der Abzug für die notwenigen Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte im Bereich der Bundessteuer auf CHF 3‘000 p.a. beschränkt ist. Bisher galten die effektiv nachgewiesenen Distanzen (bei 70 Rp. pro Km).
Die neue Regelung basiert auf einer Anpassung von Art. 5 der Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit vom 10. Feb. 1993 (SR 642.118.1), welche auf besagtes Datum hin in Kraft tritt.
Hintergrund dieser Änderung ist das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2013, welches unter anderem das DBG (SR 642.11; Art. 26 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DBG und das StHG (SR 642.14; Art. 9 Abs. 1 StHG) abändert. Den Kantonen bleibt die Übernahme der erwähnten Obergrenze freigestellt.