EStV: RS betr. Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit (Einschränkung Fahrtkosten per 1. Januar 2016)

Das Rund­schreiben der EStV vom 12. Mai 2015 weist die Ein­schätzungs­be­hör­den darauf hin, dass ab 1. Jan­u­ar 2016 der Abzug für die notweni­gen Fahrten zwis­chen Wohn- und Arbeitsstätte im Bere­ich der Bun­dess­teuer auf CHF 3‘000 p.a. beschränkt ist. Bish­er gal­ten die effek­tiv nachgewiese­nen Dis­tanzen (bei 70 Rp. pro Km).

Die neue Regelung basiert auf ein­er Anpas­sung von Art. 5 der Verord­nung des EFD über den Abzug von Beruf­skosten der unselb­ständi­gen Erwerb­stätigkeit vom 10. Feb. 1993 (SR 642.118.1), welche auf besagtes Datum hin in Kraft tritt.

Hin­ter­grund dieser Änderung ist das Bun­des­ge­setz über die Finanzierung und den Aus­bau der Eisen­bah­n­in­fra­struk­tur vom 21. Juni 2013, welch­es unter anderem das DBG (SR 642.11; Art. 26 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DBG und das StHG (SR 642.14; Art. 9 Abs. 1 StHG) abän­dert. Den Kan­to­nen bleibt die Über­nahme der erwäh­n­ten Ober­gren­ze freigestellt.