BR: Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle / Stellungnahme des BR

Der Bun­desrat hat am 1. Juli 2015 Stel­lung genom­men zum Bericht der Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates vom 19. Feb­ru­ar 2015 betr­e­f­fend die par­la­men­tarische Ini­tia­tive 09.530 «Löschung ungerecht­fer­tigter Zahlungsbefehle».

Der Bun­desrat teilt die Auf­fas­sung, dass die beste­hen­den Möglichkeit­en zur Abwehr ungerecht­fer­tigter Betrei­bun­gen nicht aus­re­ichend sind, v.a. weil diese Rechts­be­helfe grossen Aufwand verur­sachen. Auch der Bun­desrat sieht drin­gen­den Hand­lungs­be­darf. Er stellt dem Vorschlag der Kom­mis­sion eine Alter­na­tive gegenüber: Betrei­bun­gen, gegen welche Rechtsvorschlag erhoben wurde, sollen auf Gesuch nicht mehr im Betrei­bungsauszug erscheinen. Ein Gesuch um Löschung kann nach Ablauf ein­er gewis­sen Frist beim Betrei­bungsamt gestellt wer­den, sofern der Gläu­biger bis dahin nichts unter­nom­men hat, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen.

Nach Ansicht des Bun­desrat würde sowohl der Vorschlag der Kom­mis­sion als auch die Alter­na­tivlö­sung die Sit­u­a­tion für die betrof­fe­nen Per­so­n­en verbessern. Das Par­la­ment müsse entschei­den, welche Lösung zum Gesetz wer­den soll.

Die Medi­en­mit­teilung und die Stel­lung­nahme des Bun­desrates sind im Inter­net abrufbar.