Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 Stellung genommen zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 19. Februar 2015 betreffend die parlamentarische Initiative 09.530 «Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle».
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die bestehenden Möglichkeiten zur Abwehr ungerechtfertigter Betreibungen nicht ausreichend sind, v.a. weil diese Rechtsbehelfe grossen Aufwand verursachen. Auch der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf. Er stellt dem Vorschlag der Kommission eine Alternative gegenüber: Betreibungen, gegen welche Rechtsvorschlag erhoben wurde, sollen auf Gesuch nicht mehr im Betreibungsauszug erscheinen. Ein Gesuch um Löschung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gläubiger bis dahin nichts unternommen hat, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen.
Nach Ansicht des Bundesrat würde sowohl der Vorschlag der Kommission als auch die Alternativlösung die Situation für die betroffenen Personen verbessern. Das Parlament müsse entscheiden, welche Lösung zum Gesetz werden soll.
Die Medienmitteilung und die Stellungnahme des Bundesrates sind im Internet abrufbar.