Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Änderung des
Gleichstellungsgesetzes eröffnet, wonach Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet werden, alle vier Jahre selber eine
Lohnanalyse nach einer anerkannten Methode durchzuführen (Medienmitteilung; Gesetzesentwurf; erläuternder Bericht).
Der unerklärte Teil des Lohnunterschieds zwischen Frau und Mann in der Privatwirtschaft lag gemäss
Bundesamt für Statistik im Jahr 2012 bei 8,7 Prozent, was CHF 678 pro Monat
entspricht. Die unerklärlichen Lohnunterschiede bestehen, obwohl die Lohngleichheit seit mehr als dreissig Jahren in der Verfassung verankert ist. Der Bundesrat gelangte daher zur Überzeugung, dass zusätzliche staatliche Massnahmen nötig seien. Die Lohngleichheit soll aber verwirklicht werden, ohne dass der
Staat selber Lohnkontrollen durchführt.