BR: Regelmässige Lohnanalysen sollen Pflicht werden

Der Bun­desrat hat eine Vernehm­las­sung zur Änderung des
Gle­ich­stel­lungs­ge­set­zes eröffnet, wonach Arbeit­ge­ber mit 50 oder mehr Mitar­bei­t­en­den verpflichtet wer­den, alle vier Jahre sel­ber eine
Lohn­analyse
nach ein­er anerkan­nten Meth­ode durchzuführen (Medi­en­mit­teilung; Geset­ze­sen­twurf; erläutern­der Bericht).

Der unerk­lärte Teil des Loh­nun­ter­schieds zwis­chen Frau und Mann in der Pri­vatwirtschaft lag gemäss
Bun­de­samt für Sta­tis­tik im Jahr 2012 bei 8,7 Prozent, was CHF 678 pro Monat
entspricht. Die unerk­lär­lichen Loh­nun­ter­schiede beste­hen, obwohl die Lohn­gle­ich­heit seit mehr als dreis­sig Jahren in der Ver­fas­sung ver­ankert ist. Der Bun­desrat gelangte daher zur Überzeu­gung, dass zusät­zliche staatliche Mass­nah­men nötig seien. Die Lohn­gle­ich­heit soll aber ver­wirk­licht wer­den, ohne dass der
Staat sel­ber Lohnkon­trollen durchführt.