Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Vernehmlassungsgesetz (VlG, SR 172.061) und die revidierte Vernehmlassungsverordnung (VlV, SR 172.061.1) auf den 1. April 2016 in Kraft zu setzen. Gemäss entsprechender Medienmitteilung vom 11. März 2016 zieht die Revision des VlG folgende Änderungen nach sich:
- Keine Unterscheidung mehr zwischen “Vernehmlassungen” und “Anhörungen”
- Einheitliche Regelung der Verfahren
- Einführung einer Begründungspflicht bei Fristverkürzungen
- Verzicht auf konferenziell durchgeführte Verfahren
Online sind die folgenden Dokumente verfügbar: