Der Bundesrat hat entschieden, das Einlegerschutzsystem durch eine Reihe von Massnahmen zu stärken. Das EFD wurde beauftragt, bis Ende November 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Im Zentrum stehen folgende drei Massnahmen:
- Verkürzung der Dauer zur Auszahlung der gesicherten Einlagen im Fall eines Bankenkonkurses.
- Stärkung der Finanzierung der Einlagensicherung durch Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50% der Beitragsverpflichtungen der Banken. Die Anforderung an die Banken zur Haltung von Liquidität für allfällige Abflüsse an die Einlagensicherung entfällt. Die verbleibenden 50% der Beitragsverpflichtungen der Banken werden in Form der bisherigen Ex-post-Finanzierung beibehalten.
- Festsetzung der Systemobergrenze neu auf 1.6% der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen.
Überdies soll eine Regulierungslücke im Bereich des Anlegerschutzes geschlossen werden: Die Verpflichtung zur getrennten Verwahrung von Eigen- und Kundenbeständen kontenverbuchter Vermögenswerte soll neu für die gesamte Verwahrungskette im Inland gelten.
Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung Bundesrat sowie Website der Einlagensicherung bzw. des Vereins esisuisse.