BR: Stärkung des Einlegerschutzes geplant

Der Bun­desrat hat entsch­ieden, das Ein­legerschutzsys­tem durch eine Rei­he von Mass­nah­men zu stärken. Das EFD wurde beauf­tragt, bis Ende Novem­ber 2017 eine Vernehm­las­sungsvor­lage auszuarbeiten.

Im Zen­trum ste­hen fol­gende drei Massnahmen:

  1. Verkürzung der Dauer zur Auszahlung der gesicherten Ein­la­gen im Fall eines Bankenkonkurses.
  2. Stärkung der Finanzierung der Ein­la­gen­sicherung durch Hin­ter­legung von Wertschriften im Umfang von 50% der Beitragsverpflich­tun­gen der Banken. Die Anforderung an die Banken zur Hal­tung von Liq­uid­ität für allfäl­lige Abflüsse an die Ein­la­gen­sicherung ent­fällt. Die verbleiben­den 50% der Beitragsverpflich­tun­gen der Banken wer­den in Form der bish­eri­gen Ex-post-Finanzierung beibehalten.
  3. Fest­set­zung der Sys­te­mober­gren­ze neu auf 1.6% der Gesamt­summe der gesicherten Einlagen.

Überdies soll eine Reg­ulierungslücke im Bere­ich des Anlegerschutzes geschlossen wer­den: Die Verpflich­tung zur getren­nten Ver­wahrung von Eigen- und Kun­denbestän­den kon­tenver­buchter Ver­mö­genswerte soll neu für die gesamte Ver­wahrungs­kette im Inland gelten.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung Bun­desrat sowie Web­site der Ein­la­gen­sicherung bzw. des Vere­ins esisu­isse.