BR: Verabschiedung des Berichts zur baulichen Verdichtung

Gemäss Medi­en­mit­teilung vom 21. Juni 2017 hat der Bun­desrat den Bericht “Verdichtetes Bauen in Ort­szen­tren fördern, aber wie?” ver­ab­schiedet. Der Bericht erfüllt das Pos­tu­lat von alt Nation­al­rat Alec von Graf­fen­ried aus dem Jahr 2014. Im Bericht kommt der Bun­desrat zum Schluss, dass die Kan­tone und Gemein­den in ver­fas­sungsmäs­siger und rechtlich­er Hin­sicht über den erforder­lichen Spiel­raum ver­fügten, um die Sied­lungsen­twick­lung nach Innen zu konkretisieren und zu fördern. Neuste Unter­suchun­gen zeigten, dass die ver­füg­baren Nutzungsre­ser­ven aus­re­icht­en, um eine bauliche Verdich­tung her­beizuführen und das kün­ftige Bevölkerungswach­s­tum ohne weit­ere Aus­dehnung der Bau­zo­nen zu bewälti­gen. Die Mobil­isierung von Bau­zo­nen­re­ser­ven könne sich aber als kom­plex erweisen (gesellschaftliche, rechtliche, tech­nis­che und wirtschaftliche Herausforderungen).

Mit der Teil­re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über die Raum­pla­nung (RPG; SR 700) vom 15. Juni 2012 habe der Bund eine zweck­mäs­sige Mass­nahme zur Förderung der Verdich­tung umge­set­zt. Zuständig zur Konkretisierung der Verdich­tung seien aber weit­er­hin die Kan­tone und Gemeinden.