Gemäss Medienmitteilung vom 21. Juni 2017 hat der Bundesrat den Bericht “Verdichtetes Bauen in Ortszentren fördern, aber wie?” verabschiedet. Der Bericht erfüllt das Postulat von alt Nationalrat Alec von Graffenried aus dem Jahr 2014. Im Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Kantone und Gemeinden in verfassungsmässiger und rechtlicher Hinsicht über den erforderlichen Spielraum verfügten, um die Siedlungsentwicklung nach Innen zu konkretisieren und zu fördern. Neuste Untersuchungen zeigten, dass die verfügbaren Nutzungsreserven ausreichten, um eine bauliche Verdichtung herbeizuführen und das künftige Bevölkerungswachstum ohne weitere Ausdehnung der Bauzonen zu bewältigen. Die Mobilisierung von Bauzonenreserven könne sich aber als komplex erweisen (gesellschaftliche, rechtliche, technische und wirtschaftliche Herausforderungen).
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) vom 15. Juni 2012 habe der Bund eine zweckmässige Massnahme zur Förderung der Verdichtung umgesetzt. Zuständig zur Konkretisierung der Verdichtung seien aber weiterhin die Kantone und Gemeinden.