BR: Revision der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio; Risikoverteilung)

Der Bun­desrat hat eine Revi­sion der Eigen­mit­telverord­nung (“ERV”) ver­ab­schiedet. Im Zen­trum ste­hen zwei Neuerungen:

  • die Ein­führung ein­er “Lever­age Ratio” (ungewichtete Eigen­mit­telquote, Höch­stver­schul­dungsquote): Neu wird auch für nicht-sys­tem­rel­e­vante Banken eine ungewichtete Eigen­mit­telun­ter­legung ver­langt. Das Ver­hält­nis des Kernkap­i­tals zum Gesamten­gage­ment hat dabei min­destens 3% zu betra­gen; sys­tem­rel­e­vante Banken haben wie bish­er höhere Anforderun­gen zu erfüllen, welche bis zu ein­er Quote von 10% reichen kön­nen. Die neuen Regeln treten per 1. Jan­u­ar 2018 in Kraft.
  • neue Bes­tim­mungen zur Risikoverteilung: Gemäss den neuen Vorschriften wer­den die Klumpen­risiken am Kernkap­i­tal bemessen, da Ergänzungskap­i­tal im Prinzip nicht berück­sichtigt wird. Zudem wer­den die Banken zur Ermit­tlung ihrer Klumpen­risiken nur noch sehr eingeschränkt Mod­elle ein­set­zen dür­fen. Weit­ere Änderun­gen ergeben sich bei der Über­schre­itung der in der ERV ver­ankerten Ober­gren­zen, bei der Gewich­tung gewiss­er Aktiv­en sowie bei gewis­sen Vorschriften für sys­tem­rel­e­vante Banken. Die neuen Bes­tim­mungen wer­den voraus­sichtlich per 1. Jan­u­ar 2019 in Kraft treten.

Für Einzel­heit­en siehe Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68912.html