Der Bundesrat hat eine Revision der Eigenmittelverordnung (“ERV”) verabschiedet. Im Zentrum stehen zwei Neuerungen:
- die Einführung einer “Leverage Ratio” (ungewichtete Eigenmittelquote, Höchstverschuldungsquote): Neu wird auch für nicht-systemrelevante Banken eine ungewichtete Eigenmittelunterlegung verlangt. Das Verhältnis des Kernkapitals zum Gesamtengagement hat dabei mindestens 3% zu betragen; systemrelevante Banken haben wie bisher höhere Anforderungen zu erfüllen, welche bis zu einer Quote von 10% reichen können. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2018 in Kraft.
- neue Bestimmungen zur Risikoverteilung: Gemäss den neuen Vorschriften werden die Klumpenrisiken am Kernkapital bemessen, da Ergänzungskapital im Prinzip nicht berücksichtigt wird. Zudem werden die Banken zur Ermittlung ihrer Klumpenrisiken nur noch sehr eingeschränkt Modelle einsetzen dürfen. Weitere Änderungen ergeben sich bei der Überschreitung der in der ERV verankerten Obergrenzen, bei der Gewichtung gewisser Aktiven sowie bei gewissen Vorschriften für systemrelevante Banken. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich per 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Für Einzelheiten siehe Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68912.html