BR: Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr in Justizverfahren

Der Bun­desrat hat heute die Vernehm­las­sung für ein Bun­des­ge­setz über die Plat­tform für die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion in der Jus­tiz (BEKJ) ges­tartet. Mit diesem Bun­des­ge­setz soll der Grund­stein für den elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehr in Jus­tizver­fahren gelegt werden.

Mit Hil­fe ein­er hochsicheren, zen­tralen Plat­tform sollen alle an einem Jus­tizver­fahren beteiligten Parteien mit den Gericht­en, Staat­san­waltschaften und Jus­tizvol­lzugs­be­hör­den Dat­en aus­tauschen kön­nen. Das BEKJ soll die notwendi­gen rechtlichen Grund­la­gen dafür schaffen.

Für Anwältin­nen und Anwälte, Gerichte, Behör­den sowie andere pro­fes­sionelle Anwen­der soll der elek­tro­n­is­che Rechtsverkehr oblig­a­torisch wer­den. Pri­vate, die dem Oblig­a­to­ri­um nicht unter­ste­hen, kön­nen die Plat­tform eben­falls nutzen, aber auch weit­er­hin per Post mit Gericht­en und Behör­den kommunizieren.

Da die neue dig­i­tale Kom­mu­nika­tion­splat­tform sämtliche Jus­tizbe­hör­den in der Schweiz bet­rifft, schlägt der Bun­desrat vor, dass die Plat­tform von Bund und Kan­to­nen gemein­sam aufge­baut und finanziert wird. Zu diesem Zweck soll eine öffentlich-rechtliche Kör­per­schaft gegrün­det werden.

Mith­il­fe des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs soll die Durch­führung von Zivil‑, Straf- und Ver­wal­tungsver­fahren beschle­u­nigt wer­den. Eben­so soll die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Parteien und Behör­den sowie der Zugriff auf die Ver­fahren­sak­ten für alle Ver­fahrens­beteiligten erle­ichtert wer­den. Mit der Nutzung der elek­tro­n­is­chen Iden­tität (E‑ID) wird zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plat­tform gewährleistet.

Die Vernehm­las­sungs­frist dauert bis am 26. Feb­ru­ar 2021.

Die Medi­en­mit­teilung, den Voren­twurf sowie den erläutern­den Bericht find­en Sie hier.