Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung für ein Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) gestartet. Mit diesem Bundesgesetz soll der Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr in Justizverfahren gelegt werden.
Mit Hilfe einer hochsicheren, zentralen Plattform sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Das BEKJ soll die notwendigen rechtlichen Grundlagen dafür schaffen.
Für Anwältinnen und Anwälte, Gerichte, Behörden sowie andere professionelle Anwender soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Private, die dem Obligatorium nicht unterstehen, können die Plattform ebenfalls nutzen, aber auch weiterhin per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren.
Da die neue digitale Kommunikationsplattform sämtliche Justizbehörden in der Schweiz betrifft, schlägt der Bundesrat vor, dass die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Zu diesem Zweck soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden.
Mithilfe des elektronischen Rechtsverkehrs soll die Durchführung von Zivil‑, Straf- und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Ebenso soll die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie der Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Verfahrensbeteiligten erleichtert werden. Mit der Nutzung der elektronischen Identität (E‑ID) wird zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 26. Februar 2021.
Die Medienmitteilung, den Vorentwurf sowie den erläuternden Bericht finden Sie hier.