Initiative “für demokratische Einbürgerungen”

Die Volksini­tia­tive der SVP über demokratis­che Ein­bürgerun­gen wird vom Par­la­ment zur Ablehnung empfohlen.

Die Befür­worter der Ini­tia­tive haben sich oft auf das Argu­ment berufen, es han­dle sich bei ein­er Ein­bürgerung um einen poli­tis­chen Entscheid, der sein­er Natur nach ein­er richter­lichen Kon­trolle ent­zo­gen bleiben und deshalb endgültig von einem Organ der Gemeinde gefällt wer­den müsse.

Dass ein solch­er Entscheid poli­tisch ist, leuchtet ein. Eine richter­liche Kon­trolle bezieht sich aber auf die Anwen­dung eines Geset­zes, nicht sein­er Recht­mäs­sigkeit über­haupt (jeden­falls solange es nicht um eine Kon­trolle auf seine Ver­fas­sungsmäs­sigkeit geht). Die Bes­tim­mung der Anforderun­gen an eine Ein­bürgerung bleibt poli­tisch: Es ist nach wie vor die Leg­isla­tive, die diese Kri­te­rien bes­timmt. Erst die Anwen­dung des entsprechen­den Geset­zes unter­liegt — wie jede Geset­ze­san­wen­dung — der richter­lichen Kon­trolle. Die poli­tis­che Natur der Ein­bürgerung bleibt daher auch bei ein­er Ablehnung der Ini­tia­tive gewahrt.