Die Volksinitiative der SVP über demokratische Einbürgerungen wird vom Parlament zur Ablehnung empfohlen.
Die Befürworter der Initiative haben sich oft auf das Argument berufen, es handle sich bei einer Einbürgerung um einen politischen Entscheid, der seiner Natur nach einer richterlichen Kontrolle entzogen bleiben und deshalb endgültig von einem Organ der Gemeinde gefällt werden müsse.
Dass ein solcher Entscheid politisch ist, leuchtet ein. Eine richterliche Kontrolle bezieht sich aber auf die Anwendung eines Gesetzes, nicht seiner Rechtmässigkeit überhaupt (jedenfalls solange es nicht um eine Kontrolle auf seine Verfassungsmässigkeit geht). Die Bestimmung der Anforderungen an eine Einbürgerung bleibt politisch: Es ist nach wie vor die Legislative, die diese Kriterien bestimmt. Erst die Anwendung des entsprechenden Gesetzes unterliegt — wie jede Gesetzesanwendung — der richterlichen Kontrolle. Die politische Natur der Einbürgerung bleibt daher auch bei einer Ablehnung der Initiative gewahrt.