Entwurf für BG über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

Der Bun­desrat hat gestern beschlossen, den eid­genös­sis­chen Räten den Entwurf eines Bun­des­ge­set­zes über die Rück­er­stat­tung unrecht­mäs­sig erwor­ben­er Ver­mö­genswerte poli­tisch exponiert­er Per­so­n­en (RuVG) zu unterbreiten.

Aus der Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Departe­ments für auswär­tige Angele­gen­heit­en (EDA):

Dieser Geset­ze­sen­twurf regelt die Sper­rung, Einziehung und Rück­er­stat­tung von Ver­mö­genswerten poli­tisch exponiert­er Per­so­n­en oder ihres Umfelds, wenn auf­grund des Ver­sagens staatlich­er Struk­turen im ersuchen­den Staat ein inter­na­tionales Recht­shil­fege­such zu keinem Ergeb­nis führt. Er sieht vor, dass das Bun­desver­wal­tungs­gericht im gegebe­nen Fall über die Einziehung ges­per­rter Ver­mö­genswerte, welche unrecht­mäs­sig erwor­ben wur­den, entschei­det. Ziel der Rück­er­stat­tung der einge­zo­ge­nen Ver­mö­genswerte ist es laut Geset­ze­sen­twurf, die Lebens­be­din­gun­gen der Bevölkerung im Herkun­ftsstaat zu verbessern, indem Pro­gramme von öffentlichem Inter­esse finanziert werden.

Das Bun­des­gericht kam in dem Entscheid 1C_374/2009 vom 12. Jan­u­ar 2010 („Duva­lier“) zu dem Schluss, dass die Aufla­gen für eine Recht­shil­fe in solchen Fällen nach bish­eriger Recht­slage zu streng seien, und forderte den Geset­zge­ber auf, die erforder­lichen Anpas­sun­gen und Erle­ichterun­gen vorzunehmen.

Siehe auch die die früheren Swiss­blawg-Beiträge (hier, hier und hier) sowie die aktuelle NZZ-Berichter­stat­tung zum Thema.