Der Bundesrat hat gestern beschlossen, den eidgenössischen Räten den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) zu unterbreiten.
Aus der Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA):
Dieser Gesetzesentwurf regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat ein internationales Rechtshilfegesuch zu keinem Ergebnis führt. Er sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht im gegebenen Fall über die Einziehung gesperrter Vermögenswerte, welche unrechtmässig erworben wurden, entscheidet. Ziel der Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte ist es laut Gesetzesentwurf, die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsstaat zu verbessern, indem Programme von öffentlichem Interesse finanziert werden.
Das Bundesgericht kam in dem Entscheid 1C_374/2009 vom 12. Januar 2010 („Duvalier“) zu dem Schluss, dass die Auflagen für eine Rechtshilfe in solchen Fällen nach bisheriger Rechtslage zu streng seien, und forderte den Gesetzgeber auf, die erforderlichen Anpassungen und Erleichterungen vorzunehmen.
Siehe auch die die früheren Swissblawg-Beiträge (hier, hier und hier) sowie die aktuelle NZZ-Berichterstattung zum Thema.