Bundesstrafgericht: Blockierung der Mobutu-Gelder ist aufzuheben

Wie ein­er auf heute datieren­den Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Departe­ments für auswär­tige Angele­gen­heit­en (EDA) zu ent­nehmen ist, hat das Bun­desstrafgericht am 14. Juli 2009 entsch­ieden, dass die Block­ierung der Mob­u­to-Gelder nach nun­mehr zwölf Jahren aufge­hoben wer­den muss.

Am 30. April 2009 hat­te der Bun­desrat beschlossen, die Gelder des ver­stor­be­nen Maréchal Mobu­tu in Höhe von 7 Mio. Franken weit­er zu sper­ren, solange ein Rechtsver­fahren vor dem Bun­desstrafgericht hängig ist, spätestens aber bis zum 31. Okto­ber 2009. Das Gericht hat vorgestern beschlossen, der Auf­sichts­beschw­erde keine Folge zu leis­ten. Damit läuft die Block­ierung der Poten­taten­gelder aus der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go aus. Das EDA hat die betrof­fe­nen Banken und Parteien gestern über ihre Anwälte entsprechend informiert.

Die Tat­sache, dass die seit 1997 block­ierten Mobu­tu-Gelder nun zurück­gegeben wer­den müssen, bestätigt laut EDA die Notwendigkeit ein­er Anpas­sung der Schweiz­er Geset­zge­bung im Bere­ich „Rück­gabe von Poten­taten­geldern“ (weit­ere Infor­ma­tio­nen dazu find­en sich hier). Aus diesem Grund beauf­tragte der Bun­desrat das EDA am 5. Dezem­ber 2008, einen Geset­ze­sen­twurf vorzule­gen, der die Beschlagnahme und Rück­er­stat­tung von unrecht­mäs­sig erwor­be­nen Ver­mö­genswerten von sog. poli­tisch exponierten Per­so­n­en (PEP) erlaubt. Die Vorar­beit­en zu diesem Gesetz dauern an; mit einem Entwurf kann näch­stes Jahr gerech­net werden.