Wie einer auf heute datierenden Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu entnehmen ist, hat das Bundesstrafgericht am 14. Juli 2009 entschieden, dass die Blockierung der Mobuto-Gelder nach nunmehr zwölf Jahren aufgehoben werden muss.
Am 30. April 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die Gelder des verstorbenen Maréchal Mobutu in Höhe von 7 Mio. Franken weiter zu sperren, solange ein Rechtsverfahren vor dem Bundesstrafgericht hängig ist, spätestens aber bis zum 31. Oktober 2009. Das Gericht hat vorgestern beschlossen, der Aufsichtsbeschwerde keine Folge zu leisten. Damit läuft die Blockierung der Potentatengelder aus der Demokratischen Republik Kongo aus. Das EDA hat die betroffenen Banken und Parteien gestern über ihre Anwälte entsprechend informiert.
Die Tatsache, dass die seit 1997 blockierten Mobutu-Gelder nun zurückgegeben werden müssen, bestätigt laut EDA die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung im Bereich „Rückgabe von Potentatengeldern“ (weitere Informationen dazu finden sich hier). Aus diesem Grund beauftragte der Bundesrat das EDA am 5. Dezember 2008, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Beschlagnahme und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten von sog. politisch exponierten Personen (PEP) erlaubt. Die Vorarbeiten zu diesem Gesetz dauern an; mit einem Entwurf kann nächstes Jahr gerechnet werden.