Das BGer heisst eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesstrafgerichts gut. Beschwerdeführerin war die Stiftung “Fondation Brouilly”, eine liechtensteiner Stiftung, in welcher Simone Duvalier, die Mutter von Jean-Claude Duvalier (“Baby Doc”), Gelder parkiert hatte. Das BGer sieht keine Rechtsgrundlage für eine Rückgabe der Gelder, weil die Duvalier vorgeworfene Bildung einer kriminellen Vereinigung verjährt sei (vgl. die Pressemeldung der SDA auf der NZZ-Website).