Gesetz über Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (EuVG)

Der Bun­desrat hat heute den Entwurf zu einem Bun­des­ge­setz über die Rück­er­stat­tung unrecht­mäs­sig erwor­ben­er Ver­mö­genswerte (RuVG) in die Vernehm­las­sung gegeben, die bis zum 16. April 2010 dauert.

Der Vorschlag geht zurück auf ein Urteil des Bun­des­gerichts vom 12. Jan­u­ar 2010 (1C_374/2009) zum Fall Duva­lier. Danach seien die Aufla­gen für eine Recht­shil­fe in Fällen zu streng, in denen die Herkun­ftsstaat­en der verun­treuten nicht in de Lage sind, ein nationales Strafver­fahren gegen die kor­rupten Poli­tik­er durchzuführen. Daher sei der Geset­zge­ber gefordert, die erforder­lichen Anpas­sun­gen und Erle­ichterun­gen vorzunehmen.

Daraufhin hat­te der Bun­desrat am 3. Feb­ru­ar 2010 beschlossen, die Rück­er­stat­tung der Duva­lier-Gelder zu block­ieren. Das neue RuVG kön­nte erst­mals in diesem Fall angewen­det werden.

Siehe dazu auch unsere früheren Beiträge (hier und hier ) sowie die Berichter­stat­tung der NZZ.