Der Bundesrat hat heute den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) in die Vernehmlassung gegeben, die bis zum 16. April 2010 dauert.
Der Vorschlag geht zurück auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 12. Januar 2010 (1C_374/2009) zum Fall Duvalier. Danach seien die Auflagen für eine Rechtshilfe in Fällen zu streng, in denen die Herkunftsstaaten der veruntreuten nicht in de Lage sind, ein nationales Strafverfahren gegen die korrupten Politiker durchzuführen. Daher sei der Gesetzgeber gefordert, die erforderlichen Anpassungen und Erleichterungen vorzunehmen.
Daraufhin hatte der Bundesrat am 3. Februar 2010 beschlossen, die Rückerstattung der Duvalier-Gelder zu blockieren. Das neue RuVG könnte erstmals in diesem Fall angewendet werden.
Siehe dazu auch unsere früheren Beiträge (hier und hier ) sowie die Berichterstattung der NZZ.