Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen.
Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen.